Das Handgepäck von jedem Flugreisenden wird genau kontrolliert. Foto: dpa

Dem Flughafen in Stuttgart steht der passagierstärkste Tag ins Haus. Damit die Schlangen vor der Gepäckkontrolle nicht noch länger werden, können Passagiere schon beim Packen mithelfen. Marmelade oder Wasserkocher? – Im Handgepäck ist nur einer der beiden Gegenstände erlaubt.

Stuttgart - Leberwurst wird weltweit geschätzt, in Asien wie in Amerika. Deutsche Leberwurst, Metzgerqualität. Ungeachtet möglicher Einfuhrverbote ist aber schon die Ausfuhr der Streichwurst ein Problem, zumindest bei Temperaturen wie in diesen Tagen. Wenn der Koffer vor dem Abflug stundenlang auf dem Rollfeld steht, dann ist das der Metzgerqualität nicht gerade zuträglich. Und im Handgepäck, erklärt ein Mitarbeiter der Bundespolizei auf dem Stuttgarter Flughafen, habe die Leberwurst nichts verloren, weil es sich um eine Art Flüssigkeit handelt.

Mit Beginn der Pfingstferien steht dem Manfred-Rommel-Flughafen traditionell die größte Zahl an Passagierbewegungen bevor. Um die 40 000 Reisende werden an diesem Freitag erwartet, an normalen Sommertagen sind es 25 000 bis 30 000, sagt Flughafensprecherin Beate Schleicher. Wie viele Leberwürste mit von der Partie sind, wird statistisch nicht erfasst. Wohl aber die Zeiten, die der Reisende anstehen muss, bis er die Kontrolleure passiert hat – die im Zweifel die Leberwürste aus dem Rucksack entfernen müssen.

Mindestens zwei Stunden vor Abflug am Terminal sein

In den vergangenen Tagen hatte es teilweise Wartezeiten von bis zu einer Stunde gegeben. Man sei guter Dinge, das Problem in den Griff zu bekommen, heißt es bei der Bundespolizei, die für die Kontrollen verantwortlich ist. Zwei Bitten kommen von Polizei wie Flughafen gleichermaßen: Zwei Stunden vor Abflug im Terminal stehen – und kritische Gegenstände gar nicht erst im Handgepäck verstauen, damit die Schlangen vor den Scangeräten zügig abgebaut werden.

Wie viel Handgepäck erlaubt ist, wie groß das sein darf und wie schwer, das ist bei jeder Fluggesellschaft unterschiedlich. Was hinein darf in Trolley, Rucksack oder Handtasche, regeln EU-Vorschriften. Diese sind oft klar – keine Waffen, keine Munition, keine Baseballschläger –, oft aber auch interpretationsfähig: Wasserkocher und Reisebügeleisen dürfen „grundsätzlich“ mit, so Saskia Bredewald von der Bundespolizei. Allerdings gebe es auch eine Einzelfallprüfung.

Die Verordnungen, die das Mitführen von Flüssigkeiten, Werkzeugen oder Betäubungsgeräten regeln, sind zwar lang – die Liste an Gegenständen, die mit in ein Flugzeug gebracht werden dürfen, ist aber länger. Saskia Bredewald empfiehlt, im Zweifelsfall vor dem Gang zur Kontrolle den Servicepoint der Bundespolizei aufzusuchen. Dort, auf der Abflugebene im Terminal 1, könnten die Beamten verbindlich darüber Auskunft geben, was als Handgepäck durchgeht und was nicht. Wenn man den Gang dorthin vor dem Einchecken des Gepäckes antritt, dann bleibt im Zweifel noch Zeit zum Umpacken. Laptops sind derzeit noch erlaubt, auch bei Flügen in die USA.

Manchmal muss auch Erlaubtes zurückbleiben

Bei klar verbotenen Gegenständen gibt es keine Diskussion. Rasierklingen zum Beispiel dürfen nicht in die Kabine, wohl aber Einwegrasierer. Bei anderen Dingen wird abgewogen. Einer Seniorin kann die Stricknadel erlaubt werden, einem aggressiv auftretenden Passagier eher nicht, sagt Saskia Bredewald. Taschenmesser und Scheren sind zulässig, wenn ihre Klingenlänge weniger als sechs Zentimeter betragen. Allerdings: es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes irgendwo im Einzugsbereich der EU-Verordnung dieses Detail nicht bekannt ist – dann wird das entsprechende Messer gleichwohl konfisziert.

Andere Länder, andere Sitten: Während beim Abflug in Stuttgart ein Einmalfeuerzeug mit an Bord darf, wird dies in vielen asiatischen Ländern verweigert. Diskussion zwecklos, so wie bei Flüssigkeiten, die nahezu weltweit nicht durch die Schleuse gebracht werden dürfen. Wobei darunter nicht nur Wasser fällt, sondern auch Gelee, Marmelade oder streichbarer Camembert.