An vielen Stellen ist die Körsch mittlerweile sichtbar. Doch ihre beiden Zuläufe, der Aischbach und der Sindelbach, fließen größtenteils unterirdisch Foto: Alexandra Kratz

Viele Bäche fließen bereits an der Oberfläche. Der Bezirksbeirat möchte, dass die Bäche wieder fließen und hat dazu in diesem Jahr bereits zwei Anträge verabschiedet. Laut des Tiefbauamts reicht das Budget dafür jedoch nicht.

Möhringen - Der Bezirksbeirat möchte, dass die Bäche wieder fließen. Zu diesem Thema hat das Gremium in diesem Jahr bereits zwei Anträge verabschiedet. Nun liegt die Antwort des Stuttgarter Tiefbauamts vor, das auch für die Freilegung beziehungsweise Verdolung von Gewässern verantwortlich zeichnet. Die Botschaft ist eindeutig: Derzeit gibt es weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen für weitere Projekte.

„Der überwiegende Teil der sich auf der Gemarkung Möhringen befindlichen Gewässer wird bereits heute an der Oberfläche geführt“, schreibt der Dienststellenleiter Alexander Gass. In den zurückliegenden Jahren habe es mehrere Maßnahmen zur Freilegung oder Renaturierung beziehungsweise naturnahen Gestaltung von Bächen und Flüssen gegeben. „Gewässer, die heute noch verdolt geführt werden, können nur unter erheblichem Aufwand und Kosten freigelegt werden“, schreibt der Dienststellenleiter.

Es mangelt an Budget und Mitarbeitern

Denn über den Dolen würden sich in der Regel Straßen, Gehwege, Parkplätze und Grünstreifen befinden. Oder aber die Flächen gehören Privatleuten. „Eine Freilegung der Bäche im Bereich der öffentlichen Flächen wäre zwar möglich, würde aber größtenteils eine komplette Umgestaltung nach sich ziehen“, heißt es in dem Schreiben an den Bezirksbeirat. Dies könne nur nach grundlegender Planung und mit hohem finanziellem Aufwand geschehen.

Doch das Budget sei „sehr knapp“ und die Zahl der Mitarbeiter „äußerst begrenzt“, so die Formulierungen des Dienststellenleiters. Darum könnten neben den laufenden und notwendigen Pflegemaßnahmen nur sehr begrenzt Einzelprojekte geplant werden. In Absprache mit dem Amt für Umweltschutz und dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung suche man diese nach „gewässerökologischen Belangen“ aus. Das bedeutet: Flüsse und Bäche, bei denen das ökologische Gleichgewicht zu kippen droht, haben Vorrang. Weitere Projekte könnten erst nach einer grundlegenden Änderung der personellen und finanziellen Bedingungen in Angriff genommen werden.