Die Treppe zur Flüchtlingsunterkunft ist recht steil. Die Bezirksbeiräte wollen, dass ein alternativer Zugang geschaffen und die Beleuchtung verbessert wird. Foto: Lederer

Die Stadtverwaltung kommt der Forderung des Bezirksbeirats entgegen: Sie will die Beleuchtung am Zugang zur Flüchtlingsunterkunft an der Kameralamtsstraße verbessern. Ein Wunsch der Lokalpolitiker bleibt jedoch unerfüllt.

Stammheim - Einstimmig hatte der Bezirksbeirat vor wenigen Wochen gefordert, dass einer der Zugänge zu den Flüchtlingsunterkünften an der Kameralamtsstraße 69ff beleuchtet werden soll. Außerdem sollte ein „Trampelpfad“ dorthin behindertengerecht umgebaut werden, so dass er sich auch für Kinderwagen eignet (wir berichteten).

Mittlerweile hat die Stadtverwaltung zum Antrag Stellung genommen. Bezirksvorsteherin Susanne Korge teilte den Kommunalpolitikern die Antwort der beteiligten Ämter mit: „Beim Zugang über die Ottmarsheimer Straße ist die Beleuchtungssituation bis zum Ende des Kindergartengeländes, an den sich der Systembau anschließt, gegeben.“ Allerdings sei der parallel zum dortigen Kindergartengelände verlaufende Gehweg zu den Unterkünften nicht ausgeleuchtet. Um die laut Sozialamt 25 Meter lange Wegstrecke auszuleuchten, werde an der Unterkunft selbst ein zusätzlicher Strahler inklusive Bewegungsmelder angebracht.

Treppe erhält Handlauf, mehr nicht

Die Treppe zu den Unterkünften, die sich an dem so genannten Trampelpfad befindet, soll mit „einem zweiten Handlauf nachgerüstet werden, um die Sicherheit zu erhöhen“. Bedingt durch seinen steilen Neigungswinkel sei die Treppe nicht für Rollstuhlfahrer geeignet, „allerdings für Kinderwagen“, wie das Sozialamt feststellt.

Des Weiteren werde auf einem Feld, das an die Verlängerung der Kameralamtstraße angrenze, Ackerbau betrieben. „Beim Einsatz von Maschinen könnte es hierbei, wenn die Straße beleuchtet würde, leicht zu Behinderungen oder sogar Unfällen kommen, wenn der Landwirt als Beispiel mit einem landwirtschaftlichen Gerät das Stromkabel erwischt oder mit der Sämaschine um jede einzelne Straßenlaterne herum fahren muss.“ Das Amt für Liegenschaften und Wohnen führt als Begründung gegen einen Beleuchtung des zweiten Zugangs via die Kameralamtsstraße naturschützerische und wirtschaftliche Argumente ins Feld: Auf eine Beleuchtung zu verzichten, bedeute zusätzliche „Lichtverschmutzung“, zusätzlichen Energieverbrauch sowie Kosten für den Ausbau des Netzes und für den Strom zu vermeiden.

Stadt: Bauliche Verbesserungen zu teuer

Die Beleuchtung der Kameralamtsstraße sowie weitere bauliche Verbesserungen des Trampelpfades stünden nicht im Verhältnis zu den Kosten. Zumal die Unterkünfte nur vorübergehend genutzt würden. „Der momentane Ist-Zustand der Beleuchtung und Bebauung entspricht den rechtlich geforderten Richtlinien“, so Marco-Oliver Lutz vom Sozialamt in seinem Antwortschreiben.

Einigermaßen empört reagierte Grünen-Bezirksbeirätin Brigitte Lauber über die Einschätzung der Stadt, die Treppe am Trampelpfad sei für Kinderwagen nutzbar. „Die Geschichte mit der Treppe ist eine Frechheit“, sagte sie. „Die ist extrem steil, da fällt einem das Kind beinahe entgegen.“

Auch Peter Dietz-Vowinkel von der SPD hielt die Treppe für zu steil und beharrte auf eine Umgestaltung in diesem Bereich. Die Beleuchtung durch einen Strahler hingegen könne eventuell ausreichen, man solle dies ausprobieren. Das Gremium verständigte sich schließlich darauf, dass der Strahler installiert wird. Auf Anregung von Brigitte Lauber soll zudem im Bereich der Treppe eine „kleine Lösung“ ausgearbeitet werden: „Auf einem zehn Meter langen Stück könnte man einen Zugang schaffen“, schlug Lauber vor. Das Garten-, Friedhofs und Forstamt soll dabei eingebunden werden, ebenso FDP-Bezirksbeirat und Architekt Lutz-Peter Walz, der seine fachliche Hilfe anbot.