Laut Anwohnern der Bubenhaldenstraße ist die Zufahrt zur geplanten Flüchtlingsunterkunft für Einsatzfahrzeuge unmöglich Foto: Stadt

Die Interessengemeinschaft Schelmenäcker-Süd wehr sich gegen die Entscheidung des Gemeinderats, auf einer Grünfläche zwischen Linzer und Bubenhaldenstraße eine Flüchtlingsunterkunft bauen zu lassen.

Feuerbach - Der Gemeinderat hat entschieden: Mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Freie Wähler und SÖS/Die Linke haben die Stadträte in der vergangenen Woche beschlossen, dass im Gebiet Schelmenäcker-Süd eine Unterkunft für 78 Flüchtlinge gebaut werden soll. Rund 90 Anwohner wollen diesen Gemeinderatsbeschluss nicht akzeptieren und nun rechtliche Schritte in die Wege leiten. „Die Stadtverwaltung drängt die Anwohner in einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als diesen ,Fedehandschuh´ aufzunehmen“, heißt es in einer Pressemitteilung der im März gegründeten Interessengemeinschaft Schelmenäcker-Süd.

Interessensgemeinschaft wandte sich an Freiburger Kanzlei

Anwohner gehen davon aus, dass es unzulässig ist, auf der Grünfläche zwischen den Häusern an der Linzer und der Bubenhaldenstraße eine Unterkunft zu bauen. Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, wer dort einziehe – egal, ob es sich um Flüchtlinge oder Studenten handele. Das hat sich die Interessengemeinschaft auch von der Freiburger Anwaltskanzlei Sparwasser und Heilshorn bestätigen lassen. Die Experten für Verwaltungsrecht sind davon überzeugt, dass der Bebauungsplan für diese Fläche keine Flüchtlingsunterkunft vorsehe und für so eine Einrichtung auch keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden könne. Die Leiterin des Baurechtsamtes, Kirsten Rickes, ist anderer Meinung: „Ich gehe davon aus, dass wir Recht bekommen.“ Im Bebauungsplan sei die Fläche für eine Sportanlage vorgesehen. „Auch der Bau einer dreigeschossigen Halle mit einer Grundfläche von 2000 Quadratmetern ist an dieser Stelle möglich. Eine grüne Naherholungsoase ist hier dauerhaft eigentlich nicht vorgesehen.“ Und durch die auf fünf Jahre befristete Nutzung der Fläche für eine Flüchtlingsunterkunft sehe sie auch keine Probleme, eine Genehmigung zu bekommen. Allerdings könne man zum jetzigen Zeitpunkt dennoch nicht definitiv ausschließen, dass innerhalb des Verfahrens nicht doch noch neue Argumente vorgebracht werden, die eine andere Sicht der Dinge erlauben. „Wir prüfen deshalb natürlich alle Einwände ernst- und gewissenhaft“, sagt Rickes.

Beide Parteien sind guter Dinge

Zuerst einmal müsse nun allerdings die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG), welche die Flüchtlingsunterkünfte für die Stadt errichten lässt, einen Bauantrag bei der Verwaltung einreichen. „Dann werden die Fachämter beteiligt und die direkt angrenzenden Eigentümer angehört. Wenn es in diesem Zuge zu Einsprüchen kommen sollte, wovon wir ausgehen, wird das Regierungspräsidium mit der Sache betraut und eine Entscheidung treffen“, sagt die Leiterin des Baurechtsamtes. „Dieser Entscheidung sehe ich aber ohne große Sorge entgegen.“

Allerdings ist auch die Interessengemeinschaft guter Dinge, dass sie vom Regierungspräsidium Recht bekommt und die Behörde den Bau der Flüchtlingsunterkunft im Gebiet Schelmenäcker-Süd verhindern wird. „Falls nicht, werden wir vor Gericht ziehen“, sagt ein Vertreter der Interessengemeinschaft. Man werde auf jeden Fall alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Vorhaben noch zu kippen. „Vielleicht finden Verwaltung, Bezirks- und Gemeinderat in den nächsten Wochen und Monaten noch eine Alternative.“ Die Rede bei der Interessengemeinschaft ist immer noch vom Wohnheim auf dem ehemaligen Fahrion-Areal. „Die angeblichen K.O.-Kriterien, mit denen die Stadt eine alternative Unterbringung im ,Fahrion-Wohnheim´ ausgeschlossen hat, gibt es gar nicht.“ Selbstverständlich sei das Flüchtlingsheim in dem ausgewiesenen Mischgebiet ohne weiteres zulässig, das ausdrücklich auch der Unterbringung von Wohnen und Anlagen für soziale Zwecke dient, zitiert die Interessengemeinschaft die Kanzlei Sparwasser und Heilshorn.