Das sechsjährige Mädchen wurde in einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin missbraucht. (Archivbild) Foto: dpa

Weil er ein sechsjähriges Flüchtlingsmädchen missbraucht hat, erhält ein 27 Jahre alter Pakistani nun eine Bewährungsstrafe. Der Vater des Mädchens hatte den 27-Jährigen nach der Tat attackiert und war von der Polizei erschossen worden.

Berlin - Für den Missbrauch eines sechsjährigen Flüchtlingsmädchens in Berlin ist der Täter zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 27-jährige Angeklagte habe die Situation des Kindes und der Eltern ausgenutzt, das Mädchen an einen abgeschiedenen Ort geführt und sexuell berührt, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag. Der Angeklagte hatte zuvor gestanden und erklärt, es sei eine spontane Tat gewesen. Ob Mädchen oder Frau sei ihm egal gewesen.

Bei der Festnahme des Angeklagten aus Pakistan kurz nach der Tat im September war es zu einem tödlichen Zwischenfall vor der Flüchtlingsunterkunft gekommen. Mehrere Polizisten feuerten auf den mit einem Messer bewaffneten Vater des Mädchens aus dem Irak. Der hatte offensichtlich auf den schon gefesselten Festgenommenen losgehen wollen. Der 29 Jahre alte dreifache Vater starb.

Im Prozess vor dem Amtsgericht ging es ausschließlich um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. Die Ermittlungen wegen der Schüsse dauerten noch an, hieß es am Rande des Prozesses.

Das Gericht folgte mit der verhängten Strafe dem Antrag der Anklage

Das Gericht folgte mit der verhängten Strafe dem Antrag der Anklage. Zudem wurde der Angeklagte für ein Jahr der Leitung und Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Strafmildernd sei vor allem das Geständnis des 27-jährigen Ersttäters gewertet worden. Er habe dem Kind damit eine Befragung in der Verhandlung erspart.

Der Angeklagte, den das Mädchen als Mitbewohner der Unterkunft kannte, hatte das Kind laut Urteil am Abend des 27. September auf einen abgelegenen Weg gelockt, ihm sein Handy zum Spielen gegeben und die damals Sechsjährige sexuell berührt. Zwei weitere Flüchtlinge hätten ihn auf frischer Tat ertappt und sofort dem Sicherheitsdienst übergeben. „Zum Glück gab es eine so gute Sozialkontrolle“, sagte die Richterin. Äußerlich sei das Kind unverletzt geblieben.

Die Mutter des Kindes, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, brach bei der Verkündung des Urteils in Tränen aus. Sie verstehe nicht, warum der Mann freigelassen werde, hieß es. Die Anwältin der Mutter hatte erklärt, der Mann habe sich in den knapp fünf Monaten in Untersuchungshaft nicht mit den Folgen seiner Tat auseinandergesetzt. Die Mutter erhoffe sich ein Urteil, „das dazu führt, dass er ein solches Verbrechen nicht noch einmal begehen kann“.