Die Flüchtlinge stellen auch das Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Foto: dpa

Die Kosten für den Zahnersatz für Flüchtlinge könnten in die Milliarden gehen, warnen Experten. Die Mediziner betonen ihr Verantwortungsbewusstsein. Die AOK ist gegen eine Rationierung von Leistungen.

Stuttgart - Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Baden-Württemberg und die AOK Baden-Württemberg haben davor gewarnt, das Thema Zahnversorgung von Flüchtlingen ausschließlich von der Kostenseite her zu betrachten. Es gehe zu allererst um die „zahnmedizinische Begutachtung und Entscheidung, ob und welche Behandlung gegebenenfalls notwendig ist“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Ute Maier, am Sonntag.

Zuvor hatte unsere Zeitung exklusiv über Befürchtungen von Zahnärzten berichtet, dass durch die Behandlung von Flüchtlingen bald Milliardenkosten für das Gesundheitswesen anfallen könnten. „Bei einem großen Teil der Flüchtlinge besteht Bedarf auf eine umfassende zahnmedizinische Behandlung oder Sanierung der Gebisse“, bestätigte Direktor Knuth Wolf von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Das sei mit entsprechenden Kosten verbunden Experten schätzten die Kosten für eine Komplettbehandlung auf rund 10 000 Euro.

Mit Aufenthaltsberechtigung ändert sich auch die Krankenversorgung

In den ersten 15 Monaten seines Aufenthaltes müsse der Geflüchtete die notwendige Zahnversorgung bekommen, die er gemessen an seinem persönlichen Zahnstatus auch wirklich brauche, sagte KZV-Vorstandschefin Maier. „Der Zahnarzt, und nur er, ist in der Lage, dies verantwortlich zu beurteilen.“ Dabei seien reihenweise Komplettbehandlungen von 10 000 Euro und mehr ausgeschlossen.

Wenn der Geflüchtete anerkannt und mit einer Aufenthaltsberechtigung in Deutschland ausgestattet ist, ändert sich auch seine Krankenversorgung. Dann wird er aufgrund eines eventuellen Arbeitsverhältnisses oder als Arbeitslosenhilfebezieher in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

„Weder Sozialromantik noch Rationierung von Gesundheitsleistungen bringen uns hier weiter. Wer gesetzlich versichert ist, hat einen einheitlichen Leistungsanspruch, unabhängig ob er aus einem EU-Staat kommt oder aus einem Kriegsgebiet flüchten musste“, sagte AOK-Chef Christopher Hermann. Es brauche gerade in der Flüchtlingsthematik mehr Vertrauen in den ärztlichen und zahnärztlichen Sachverstand.