Foto: dpa

Gemeinnützigkeit des Umweltverbands sei trotz politischer Aktionen im Land nicht in Gefahr.

Stuttgart - Dass die Umweltorganisation BUND derart vehement gegen Stuttgart 21 zu Felde zieht, schmeckt nicht jedem Mitglied. Der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir ist deswegen sogar ausgetreten und hat die Gemeinnützigkeit des Vereins infrage gestellt. Doch da irrt er sich.

Die Stuttgarter Regionalgeschäftsstelle des BUND erhielt vor einigen Wochen ungebetenen Besuch: Steuerprüfer des Finanzamts standen in der Tür der Rotebühlstraße 86/1 und begehrten Einblick in die Bücher. Dazu bewogen hatte sie eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Martin Rivoir, der sich mächtig über die Umweltorganisation ärgerte.

Wie kann es sein, so fragte er offiziell das SPD-geführte Finanzministerium, dass der BUND einerseits Privilegien wie die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden genießt, aber andererseits den sogenannten Parkschützern als Inkasso-Unternehmen dient?

Er bezog sich dabei auf Spendenaufrufe von Teilen des Aktionsbündnisses, die als Spendenadresse ein Konto des BUND-Regionalverbands angegeben hatten. Diese "Servicefunktion", so mutmaßte der Ulmer Abgeordnete und bekennende Stuttgart-21-Befürworter, könnte jenseits der Gemeinnützigkeitsgrenzen liegen.

Doch da irrt sich Rivoir. "Ein Verstoß gegen das Gemeinnützigkeitsrecht konnte hierbei nicht festgestellt werden", teilt jetzt Finanzstaatssekretär Ingo Rust (SPD) seinem Fraktionskollegen über die Prüfaktion mit. Und er erläutert detailliert, welchen Fragen der Fiskus nachgegangen ist.

Steuerprivilegien

So ging es etwa darum, ob die Steuerprivilegien in Gefahr geraten, wenn eine nichtgemeinnützige Organisation zu Spenden an eine gemeinnützige Organisation aufruft. Nein, lautet darauf die Antwort. Vorausgesetzt, die Spenden werden entsprechend den Satzungsvorgaben des BUND verwendet. Bei diesem Sachverhalt kommt Rust zum Schluss, das Handeln des BUND im Aktionsbündnis sei "noch" vom Satzungszweck und dem gemeinnützigen Zweck der Umweltschutzförderung gedeckt. Dass die Vereinsspitze um die Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender dabei ausgesprochen politisch vorgeht, spielt nach Ansicht des Finanzstaatssekretärs keine Rolle. Eine Körperschaft sei erst dann nicht mehr gemeinnützig, wenn sie sich nicht mehr im Verfassungsrahmen bewege. Rust: "Gewaltfreier Widerstand wie zum Beispiel Sitzblockaden gegen geplante Maßnahmen des Staates verstößt grundsätzlich nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung."

Schließlich gingen die Steuerprüfer auch der Frage nach, wofür der BUND die Mittel verwendet hat. Antwort: "Nur für Sachkosten des Aktionsbündnisses oder andere eigene Zwecke." Dass die Parkschützer sich daraus finanzierten, ergab sich nicht. BUND-Chefin Dahlbender äußerte sich am Donnerstag erfreut über das Prüfergebnis. "Besonders freut mich die Klarstellung, dass eine eindeutige politische Positionierung zu keiner Gefährdung der Gemeinnützigkeit führt", sagte sie unserer Zeitung. Alles andere wäre undenkbar und würde das gesellschaftliche Engagement von Verbänden insgesamt schwächen. An der korrekten Mittelverwendung habe sie nie Zweifel gehabt. "Ich weiß ja, wie professionell wir arbeiten." Der BUND habe auch bereits bei anderer Gelegenheit Gelder für Aktionen verwaltet - so etwa für eine Menschenkette gegen die Atomkraft. Die Servicefunktion für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 werde der BUND jedenfalls beibehalten.

Dem Abgeordneten Rivoir aber wirft sie vor, er habe einen wichtigen Gegner des Bahnprojekts mit Winkelzügen schwächen wollen, weil er mit seinen Argumenten am Ende sei. Dahlbender: "Die Antwort ist für ihn eine schallende Ohrfeige."