Auch in Deutschland soll eine Finanztransaktionssteuer eingeführt werden. Foto: dpa

Die Finanzbranche fürchtet, dass die Steuer besonders die Kleinanleger hart treffen wird.

Berlin - Schon klar. Kaum jemand zahlt gern Steuern. Und begeistert ist niemand, wenn eine neue Steuer eingeführt wird. Das ist auch bei der Finanztransaktionssteuer so. In diesen Tagen, da die Opposition mit der Regierung um möglichst präzise Ansagen für den Termin und die Ausgestaltung einer Besteuerung von Finanzmarktaktivitäten ringt, ist etwa immer wieder das Gegenargument zu hören: Die Zeche einer derartigen Steuer müssten Kleinanleger, Riester- und sonstige Altersvorsorgesparer sowie Pensionsfonds zahlen, die das Vermögen der betrieblichen Altersvorsorge managen.

So argumentiert vor allem die Finanzbranche. Der elektronische Wertpapierhandel werde, so führen es die Banklobbyisten aus, ausweichen, die Steuer umgehen und an anderen großen Börsenplätzen aktiv werden. Ebenso die institutionellen Anleger. Und die Gekniffenen werden die Sparer und Kleinanleger sein.

Und zur Unterfütterung dieser These existieren auch Zahlen. Union Investment, das ist die Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, hat errechnet, dass eine Finanztransaktionssteuer, wie sie die EU-Kommission vorschlägt, die private Altersvorsorge gefährde. Je nach Ausgestaltung der Steuer würde das Endvermögen bei einem über 40 Jahre laufenden Sparplan mit monatlichen Einzahlungen von 100 Euro um bis zu zehn Prozent gemindert. Unterstellt man eine Rendite von fünf Prozent, so könnte der Sparer ohne die Steuer mit einer Auszahlung von 148.856 Euro rechnen. Und mit der Steuer? Je nach Ausgestaltung der Steuer würde sich die Ablaufleistung um 3983 Euro oder drei Prozent, 10.538 Euro (sieben Prozent) oder 14.205 Euro (zehn Prozent) mindern.

„Steuerbelastung nur Bruchteil der durch Ausgabeaufschlag und jährliche Verwaltungskosten verursachten Kosten.“

Zu gänzlich anderen Ergebnissen kommt dagegen der Finanzwissenschaftler Max Otte. Als die umstrittene Steuer in einer Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses 2010 auf der Tagesordnung stand, präsentierte er eine andere Zahl. 74,22 Euro sei, so hat Otte mit seinem Kollegen Peter Hoberg errechnet, die Belastung durch die Steuer, die etwa auf einen Riester-Sparer zukomme. Auch Otte unterstellt bei seiner Simulation eine Rendite von fünf Prozent und dass der Anleger 100 Euro monatlich einzahlt. Allerdings beziehen sich die 74,22 Euro auf eine Laufzeit von nur 20 Jahren. Otte argumentiert, dass die Gebühren der Finanzbranche für das Managen des Anlagebetrages um ein Vielfaches höher seien. Sie schlügen über eine Laufzeit von 20 Jahren mit rund 8000 Euro zu Buche.

Die krassen Unterschiede in der Steuerbelastung erklären sich mit unterschiedlichen Annahmen bei den Berechnungen. Hintergrund ist: Die Steuer würde nicht nur bei der Einzahlung fällig, sondern auch jedes Mal, wenn der Fondsmanager das Kapital umschichtet, das heißt, Fondsanteile verkauft und dafür neue, ihm höhere Renditen versprechende Fonds kauft. Forscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) haben nachgerechnet: Wenn die Handelsaktivität besonders hoch ist, also das gesamte Portfolio etwa zweimal im Jahr komplett umgeschlagen wird, dann liegt die Belastung bei einer Laufzeit von 40 Jahren tatsächlich in der Nähe der 14.000 Euro, die Union Investment errechnet hatte. Werde allerdings nur ein Viertel des Portfolios in zwölf Monaten durch neue Wertpapiere ersetzt, so würden unter dem Strich 800 Euro Steuern fällig. Das DIW zieht das Fazit: „Die Steuerbelastung ist nur ein Bruchteil der durch Ausgabeaufschlag und jährliche Verwaltungskosten verursachten Kosten.“ Die Steuer falle unter diesen Umständen kaum ins Gewicht und beeinträchtige die Wertentwicklung des Portfolios nicht nennenswert.

„Wenn Banken Belastung der Kunden zu hoch ist, sollten sie eigene Gebühren kürzen.“

Im Hinblick auf die Gebühren, die wesentlich höher sind als die Steuer, sagte der grüne Finanzexperte Gerhard Schick unserer Zeitung: „Wenn den Banken die Belastung ihrer Kunden zu hoch ist, sollten sie die eigenen Gebühren kürzen.“

Experten weisen zudem darauf hin, dass die Konkurrenz auf dem Markt für Finanzprodukte darüber entscheide, wie viel von der Steuer beim Verbraucher hängen bleibe. Wenn die Konkurrenz stark sei, werde tendenziell die Bank die Steuer übernehmen. Gebe es dagegen wenig Konkurrenz, werde es den Banken gelingen, die Steuer weitgehend auf die Verbraucher abzuwälzen.

Denkbar ist zudem, dass die Politik Vorkehrungen trifft, damit Kleinanleger und Riester-Sparer von der Steuer verschont bleiben. Eine Möglichkeit ist etwa, dass Finanzmarktakteure, die Produkte der gesetzlich geförderten Altersvorsorge anbieten, grundsätzlich keine Steuer abführen müssen. Technisch sei dies machbar, heißt es in der Branche: Die Anbieter würden für Riester- oder Rürup-Rentengeschäfte eine Steuer-Identifikationsnummer bekommen, mit der automatisch keine Steuer abgeführt wird. Auch die Pensionsfonds, die das Vermögen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge verwalten, kämen in den Genuss einer derartigen Regelung.

Im Fall von Kleinanlegern wird eine Lösung diskutiert, bei der Handelsaufträge bis zu einem bestimmten Volumen grundsätzlich von der Steuer befreit sind. Es wird nicht damit gerechnet, dass institutionelle Anleger dann versuchen würden, die Steuer zu umgehen, indem sie ihre großen Aufträge in viele kleine Aufträge aufspalten. Ein Experte: „Das macht keinen Sinn, weil die großen Akteure dann im Gegenzug für die vielen kleinen Geschäfte deutlich mehr Gebühren zahlen müssten, als sie bei der Steuer sparen würden.“