Die Feinstaubbelastung erreicht zum Jahreswechsel durch das Feuerwerk Spitzenwerte – wie hier auf dem Schlossplatz. Foto: Lichtgut/Michael Latz

Soll die Stadt wegen der Luftbelastung das traditionelle Feuerwerk an Silvester verbieten? Die Verwaltung und das Polizeipräsidium haben geprüft, ob ein Verbot in Stuttgart zulässig wäre.

Stuttgart - Auch am Silvesterabend 2017 dürfen die Bürger in Stuttgart zum Jahreswechsel Böller und Raketen abschießen. Die Stadtverwaltung werde, obwohl die Feinstaubbelastung in der Stadt durch die Ballerei Spitzenwerte erreicht, kein Verbot aussprechen. Das gab Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU), am Montag bekannt.

Die Verwaltung und das Polizeipräsidium haben laut Schairer geprüft, ob ein Verbot in Stuttgart zulässig wäre. Das hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die AfD im Land gefordert. Ein Verbot zum Gesundheitsschutz sei rechtlich nicht zulässig, so Schairer. Das habe die „intensive Prüfung der Rechtslage gezeigt“. Grundlage sei das Sprengstoffrecht, aber auch das Immissionsschutzrecht. Ein Verbot könne nur für Bereiche in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern ausgesprochen werden, also zum Lärm– und Brandschutz. Bürgermeister Schairer mahnt dennoch, Maß zu halten: „Jeder sollte sich bewusst sein, was das Feuerwerk in seinem Umfeld und in der Umwelt auslösen kann.“ Jeder könne etwas zur Senkung der Luftbelastung beitragen.

Bisher 43 Überschreitungstage

Am Neckartor war am 1. Januar 2017 ein Tagesmittelwert von 202 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft gemessen worden, an der Hohenheimer Straße sogar von 254 Mikrogramm. Nur am 23. Januar war der Wert am Neckartor mit 176 Mikrogramm ähnlich hoch. Zulässig sind laut EU-Verordnung 50 Mikrogramm an maximal 35 Tagen im Jahr. Bis zum 23. Oktober gab es bereits 43 Überschreitungstage.