Bereits im Jahr 2014 wurde der Angeklagte zu zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt, weil er Marihuana veräußert haben soll. Foto: dpa

Nachverhandlung gegen einen Fellbacher vor dem Stuttgarter Landgericht zu einem schon ergangenem Urteil.

Fellbach/Stuttgart - Vor dem Stuttgarter Landgericht musste sich am Mittwoch ein 30-jähriger Fellbacher erneut in einer Nachverhandlung verantworten. Der Angeklagte wurde bereits im Jahr 2014 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt, weil er 50 bis 60 Gramm sowie – gemeinsam mit weiteren Personen – circa 400 Marihuana veräußert haben soll.

Zudem soll er der rockerähnlichen Gruppierung „Black Jackets“ nahegestanden haben und zusammen mit Personen aus diesem Umfeld in den Niederlanden am Erwerb von mindestens 900 Gramm Kokain und dessen Einfuhr nach Deutschland beteiligt gewesen sein.

Gegen dieses zum damaligen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftige Urteil legte der Verteidiger des Verurteilten – vermutlich aus verfahrentaktischen Gründen, um nicht als Zeuge gegen andere Angeklagte in diesem Zusammenhang aussagen zu müssen – Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Der Bundesgerichtshof gab der Revision aufgrund eines Verfahrensfehlers unerwartet statt und verwies es zurück an das Stuttgarter Landgericht. Mit der Auflage, erneut über die mögliche Einweisung des Angeklagten in eine Drogenentziehungsanstalt zu verhandeln.

Von Juli 2014 bis Juni 2015 saß der junge Mann bereits in Untersuchungshaft

Von Juli 2014 bis Juni 2015 saß der junge Mann bereits in Untersuchungshaft, wurde dann aber zur Teilnahme an einer Drogentherapie bei der Fellbacher Suchteinrichtung Four Steps auf freien Fuß gesetzt.

Der Angeklagte durchlief diese Maßnahme erfolgreich und erhielt am jetzigen Verhandlungstag vor dem Landgericht durch einen externen psychologischen Sachverständigen eine äußerst günstige Sozialprognose attestiert. Auch weil der Mann heute wieder in einem festen Beschäftigungsverhältnis ist und zudem mit seiner Verlobten im August ein gemeinsames Kind erwartet.

Aufgrund der zusammenfassenden Bewertung aller Umstände verzichtete der Vertreter der Anklage, Oberstaatsanwalt Thomas Wullrich, auf die Forderung, den Angeklagten zum heutigen Zeitpunkt noch in eine Entziehungsklinik zwangseinweisen zu lassen.

Dem schloss sich der Vorsitzende Richter Reiner Gless in der heutigen Urteilsverlesung an, zudem wurde der ausgesetzte Haftbefehl zur Untersuchungshaft aufgehoben.

Über die Anrechnung der Untersuchungshaft sowie der Dauer der Therapiemaßnahme auf das ursprüngliche Urteil wird demnächst eine andere Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts entscheiden.