Momentan ist Streik-Pause in den Kindertagesstätten. Foto: dpa

Einen Teil der Kita-Gebühren will die Stadt Fellbach an die vom Streik betroffenen Eltern zurückzahlen. Einige Gemeinderäte haben aber nur widerwillig diesem Kompromiss zugestimmt.

Fellbach - Gebühren zahlen für eine Dienstleistung, die gar nicht geleistet wird? Das wollten viele Eltern nicht akzeptieren und sind mit der Forderung an die Stadtverwaltung herangetreten, Betreuungsgebühren zurückzuzahlen, wenn ihre Kinder wegen des Streiks der Erzieherinnen nicht betreut wurden. Für einige gab es Ausweichplätze, vielfach mussten Eltern aber auch Urlaub nehmen oder andere Lösungen suchen.

Im Gemeinderat gibt es Vorbehalte

Verpflichtet ist die Stadt nicht dazu, Geld für die Streiktage zurückzuzahlen, das machte Oberbürgermeister Christoph Palm im Gemeinderat am Dienstagabend deutlich. In der städtischen Gebührensatzung steht, dass keine Gebührenerstattung erfolgt, „falls der kommunale Träger aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen keine Betreuung anbieten kann“. Ein von der Gewerkschaft Verdi ausgerufener Streik ist so ein Fall von höherer Gewalt. Im Gemeinderat gab es deshalb erhebliche Vorbehalte gegen eine freiwillige Gebührenerstattung. Auch Palm und Finanzbürgermeister Günter Geyer zeigten sich reserviert gegenüber dem Ansinnen, sich über solche Bestimmungen im Stadtrecht hinwegzusetzen.

Unterm Strich wird es billiger

Dennoch legten sie den Vorschlag auf den Tisch, ab dem sechsten Streiktag die Gebühren zurückzuzahlen. Das kommt den Eltern in vier Einrichtungen zugute, nämlich im Kindergarten Fellbacher Straße, im Kinderhaus Purzelbaum und im städtischen Betriebskindergarten Maikäfernest, wo jeweils zehn Tage gestreikt wurde, sowie in der Hort- und Schülerbetreuung an der Maicklerschule (acht Streiktage). Zum Teil konnten den Kindern auch Ausweichplätze angeboten werden. Rund 2200 Euro, so hat Geyer hochgerechnet, kommt an Gebührenreduzierung zusammen. Falls weitere Streiks folgen – wie berichtet haben die Schlichter im Tarifstreit einen Vorschlag unterbreitet, über den die Tarifparteien nun beraten – soll die Gebührenrückzahlung bis zu zwei Monaten erfolgen. Zur Belastung für die Stadtkasse wird das nicht: An Streiktagen zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt, unterm Strich wird es sogar billiger.

Zustimmung nur mit großem Bauchweh

Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler und Freien Demokraten (FW/FD) Ulrich Lenk plädierte angesichts des geringen Betrags dafür, die Sache nicht allzu hoch zu hängen. Viele in der Fraktion hätten aber „Bauchweh“ bei der Regelung: Verursacher sei Verdi, nicht die Stadt, daher müssten sich die Eltern eigentlich an die Gewerkschaft wenden, um Schadenersatz zu fordern. Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Spieth kündigte an, die CDU werde „mit großem Bauchweh“ zustimmen. Allerdings stellte sich Spieth ganz klar hinter die Forderungen der streikenden Erzieherinnen und Sozialarbeiter, die angesichts wachsender Anforderungen an ihre Arbeit „viel zu wenig verdienen“. Der SPD-Stadtrat Harald Raß wies auf den Umstand hin, dass die meisten Streiktage derzeit im Dienstleistungsbereich anfallen, dabei haben nicht die Arbeitgeber unmittelbare Nachteile, sondern andere. Während die Stadt Lohn- und Sachkosten einspart, müssen die Eltern sehen, wie sie ohne die Betreuung klar kommen. Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen, forderte Raß eine Änderung der Gebührensatzung und eine Rückzahlung vom ersten Streiktag an. Dem schloss sich auch der AfD-Sprecher Andreas Zimmer an. Und der Grünen-Stadtrat Karl Würz verteidigte die Streikenden: „Es geht um die Aufwertung von Sozialberufen, wie sollen die Arbeitnehmer das sonst durchsetzen?“ Die SPD-Anträge fanden jedoch keine Mehrheit, woraufhin der Vorschlag der Verwaltung, ab dem sechsten Streiktag zurückzuzahlen, mit großer Mehrheit beschlossen wurde.