Ungefährlich: Ein bereits ausgelöster Airbag. Foto: Archiv

Schwarzpulver ist gefährlich. Jeder, der auch nur entfernt damit zu tun hat, braucht dafür eine Genehmigung. Das gilt sogar für Kfz-Mechaniker.

Fellbach - Man kann nicht einfach so mit Schwarzpulver hantieren, um sich zum Beispiel sein eigenes Feuerwerk zusammenzustellen. Das wusste auch der 43-Jährige, in desen Wohnung es am 4. Juni zu einer Verpuffung kam: Der Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Oeffingen hatte eine ganze Menge Sprengstoff gebunkert. Und ein Teil war wegen unsachgemäßer Handhabung explodiert (wir haben berichtet). Eine Nachfrage bei Peter Bigalk, dem stellvertretenden Leiter des Ordnungsamts, über den legalen Umgang mit Schwarzpulver, schreckt Interessenten eher ab: Es gibt hohe bürokratische Hürden, bevor ein „Befähigungsschein für verantwortliche Personen“ oder eine „Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Umgang“ ausgehändigt wird.

Sogar ein Kraftfahrzeugmechaniker braucht eine zusätzliche Ausbildung

Zuerst wird unterschieden, ob der Antragsteller aus gewerblichen Gründen oder privatem Interesse mit Sprengstoff hantieren will. Oder muss. Denn dass sogar ein Kraftfahrzeugmechaniker eine zusätzliche Ausbildung braucht, ist relativ unbekannt: Ein Airbag funktioniert mit Sprengstoff und wird über eine kleine Explosion ausgelöst. Da ist in der Autowerkstatt Vorsicht geboten.

Aber auch für jeden anderen beruflichen Bereich, der nur entfernt mit Sprengstoff zu tun hat, gibt es jeweils Lehrgänge. Zum Beispiel für Mitarbeiter von Reinigungsfirmen, die Schießstätten sauber machen. Die brauchen unter anderem einen ganz speziellen Staubsauger. Dann gibt es natürlich noch hauptberufliche Akteure, zum Beispiel beim Kampfmittelbeseitigungsdienst. Oder spezialisierte Ingenieure, die Pyrotechnik studiert haben.

Der Privatmann dagegen muss für die amtliche Erlaubnis erst mal ein achtseitiges Formular studieren und ausfüllen

Der Privatmann dagegen muss für die amtliche Erlaubnis erst mal ein achtseitiges Formular studieren und ausfüllen. Dass es für die Genehmigung ein ordentliches Führungszeugnis braucht, liegt auf der Hand. „Auch die körperlichen Voraussetzungen müssen vorhanden sein“, sagt Peter Bigalk. Dazu wird auch noch eine „persönliche Zuverlässigkeit“ verlangt. Und der Interessent muss genau wissen, womit er umgehen will: Neben Schwarzpulver gibt es zum Beispiel Pyrodex, Triple-Seven, Böller- oder Nitrozellulosepulver.

Außer dem Fachkundenachweis darf der Antragsteller auch noch sein „Bedürfnis“ formulieren: Wofür er das explosive Material braucht. Von den insgesamt 16 Bürgern in Fellbach, die einen „Schwarzpulverschein“ für private Zwecke besitzen (gewerblich sind es 2), sind die meisten Sportschützen, erklärt Bigalk. Die ihre Patronen selber füllen wollen und die mit Vorderladern schießen. Und dann gibt es noch das Böllerschießen und die Pyrotechnik.

Ordnungsamt, Landratsamt und Regierungspräsidium wollen wissen, wo und wie der Sprengstoff gelagert wird

Neben vielen anderen Fragen wollen Ordnungsamt, als übergeordnete Behörden aber auch Landratsamt und Regierungspräsidium wissen, wo und wie der Sprengstoff gelagert wird. Auch da gibt es strenge Vorschriften. Erst wenn die ganzen Fragen zufriedenstellend beantwortet sind, wird die Sprengstofferlaubnis erteilt. Allerdings befristet auf fünf Jahre. Und sie muss dann immer wieder aufs Neue beantragt werden. Wenn der Antragsteller dann nicht nachweisen kann, dass er in der erlaubten Zeit mit zündfreudigem Material gearbeitet hat, erlischt die Erlaubnis. Denn der explosive Umgang muss geübt werden.

Wer nun glaubt, mit diesem speziellen Schein könnte er bald sein eigenes Feuerwerk kreieren und seine Lieben zum Beispiel am Geburtstag mit Raketen Marke Eigenbau beeindrucken, hat Pech: „Große Feuerwerke sind nur noch bei Stadtfesten und an Silvester erlaubt“, sagt Peter Bigalk. „Ansonsten genehmigen wir nur noch Bodenfeuerwerk.“

Auch aus dem in Oeffingen beschlagnahmten Sprengstoff gibt es kein Feuerwerk: Das wird vom Kampfmittelbeseitigungsdienst ordnungsgemäß entsorgt.