Weit fortgeschritten sind die Arbeiten für das Baumgrabstättenfeld auf dem Kleinfeldfriedhof. Foto: Gerhard Brien

Eine Änderung der Friedhofsordnung bringt viele Neuerungen. Der Standort der Baumgräber ist umstritten. Fellbachs Oberbürgermeister Christoph Palm hält eine Verlegung des Standorts aber für schwierig, da es bereits Zusagen für Angehörige gebe.

Fellbach - Alte Bestattungsformen sind seit Jahrzehnten auf dem Rückzug. Nun will die Stadt weiteren Trends entgegenkommen und lässt von Beginn des kommenden Jahres an auch Baumgräber auf dem Kleinfeldfriedhof zu. Dafür war eine neue Friedhofsordnung nötig, die der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen hat.

Neben den anonymen Grabstätten werden in Zukunft auch Baumgräber auf dem Kleinfeldfriedhof angeboten

Neben den anonymen Grabstätten werden in Zukunft auch Baumgräber auf dem Kleinfeldfriedhof angeboten. Sie müssen in naturbelassener Form erhalten werden, Bepflanzung und Pflege ist Mitarbeitern der Stadtverwaltung vorbehalten. Als Gedenkzeichen werden am Zugang zu den Baumgräbern Stelen errichtet, auf denen Metallplatten mit Namen sowie Geburts- und Sterbejahr angebracht werden können. Ebenfalls neu sind gärtnerbetreute Urnengemeinschaftsgrabstätten, die im nächsten Jahr in Schmiden, 2016 in Oeffingen und danach in Fellbach eingeführt werden. Wer eine solche Grabstätte erwirbt, schließt gleichzeitig einen Vertrag für die dauernde Grabpflege mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und dem Netzwerk Stein, einer Genossenschaft der Steinmetze und Bildhauer.

Während der Grünen-Stadtrat Karl Würz ebenso wie der FW/FD-Stadtrat Thomas Seibold die Einführung von Baumgräbern begrüßte, hält der CDU-Stadtrat Ralf Bauerle die Lage für ungünstig. Nach Plänen der Stadt und des Runden Tischs Friedhof sollen die Baumgräber auf einem Feld an der Nordost-Ecke des neuen Friedhofsteils eingerichtet werden, also dort, wo im Sommer vergangenen Jahres das Baumkunstwerk „Der große Kirschbaum“ des früheren Friedhofgärtners Heinz Schick aufgestellt wurde. Bauerle regte an, den Standort zu überdenken und den nördlichen Teil des Friedhofs freizuhalten; falls die Friedhofsfläche auf Dauer gar nicht benötigt wird, könnte ein Teil für andere Nutzungen abgezweigt werden. Auch sein Fraktionskollege Jörg Schiller glaubt, dass es immer mehr Urnenbestattungen geben wird, die wenig Platz einnehmen. Der Friedhof könnte sich als zu groß erweisen: „Wir sollten uns Optionen offen halten“, sagte der CDU-Stadtrat.

Auch Oberbürgermeister Christoph Palm hält eine Verlegung des Standorts für schwierig

Die Baubürgermeisterin Beatrice Soltys lehnte den Vorstoß jedoch ab: Der Standort sei mit den Fachleuten am Runden Tisch Friedhof abgestimmt, die Anlage sei bereits fertig, im Boden um den Baum herum seien bereits zahlreiche Röhren eingebaut worden, die später die Urnen aufnehmen sollen. Auch Oberbürgermeister Christoph Palm hält eine Verlegung des Standorts für schwierig: „Es gibt bereits Zusagen für Angehörige.“ Bei einigen Enthaltungen wurde die Friedhofsordnung angenommen.

Sie enthält neben zahlreichen Änderungen an Formulierungen und Gestaltungsvorschriften auch eine Neufassung der Vorschriften für Grabsteine aus Kinderhand. Solche Grabsteine wurden vor zwei Jahren entsprechend einer Musterformulierung des Städtetags in der Fellbacher Friedhofsordnung ausgeschlossen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat jedoch im Fall einer anderen Stadt eine solche Vorschrift, die den Steinmetzen die Nachweispflicht auferlegt, als unzulässig eingestuft, weil es für die Zuverlässigkeit von Zertifikaten keine gesicherten Erkenntnisse gibt. Jetzt wird der entsprechende Paragraf in der Fellbacher Friedhofsordnung durch eine Soll-Vorschrift ersetzt: „Es sollen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit“ hergestellt sind, wobei auf die Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das „Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ hingewiesen wird.