Auf manchen Feldwegen kann es für Landwirte mit ihren Mähdreschern eng werden. Foto: Archiv Patricia Sigerist

Behindern Äste die Fahrbahn, haben Besitzer künftig weniger Zeit, den Grünschnitt selbst zu erledigen. Nun soll bereits bei der ersten Ermahnung eine Frist gesetzt werden, statt wie bisher beim dritten Mal.

Stuttgarter Norden - Bei der traditionellen Felderrundfahrt über Weilimdorfs Äcker und Wiesen im Juli des vergangenen Jahres haben die örtlichen Landwirte auf das Problem aufmerksam gemacht, dass einige Feldwege mit den Ästen von Bäumen und Sträuchern zuwuchern. Die Bauern betonten, dass ihre Arbeit dadurch stark behindert werde, da landwirtschaftliche Maschinen wie zum Beispiel Mähdrescher bis zu vier Meter hoch und drei Meter breit sind. Die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler hat daraufhin zum wiederholten Mal den Antrag gestellt, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, wie erreicht werden kann, dass zugewachsene Feldwege künftig zuverlässig freigeschnitten werden.

Frist bereits bei der ersten Ermahnung

Die Stadt hat nun auf den Antrag reagiert. „Das bisherige Verfahren soll abgekürzt und effizienter gestaltet werden“, heißt es in einer Stellungnahme. Bisher hat das zuständige Tiefbauamt jene Grundstückseigentümer, die ihre Hecken und Bäume zu nachlässig gestutzt haben, im Abstand von einigen Wochen insgesamt dreimal zum Handeln aufgefordert, ehe das Garten-, Friedhofs- und Forstamt damit beauftragt wurde. Nun soll bereits bei der ersten Ermahnung eine Frist gesetzt werden. Wird dem nicht nachgekommen, rücken die städtischen Gärtner an. Ist Gefahr im Verzug – wenn zum Beispiel Äste herunterzubrechen drohen –, kann der Rückschnitt auch sofort erfolgen. Die Kosten muss freilich der Grundstückseigentümer oder der Pächter tragen. Laut Stadtverwaltung kann die Summe je nach Aufwand zwischen 300 und 10 000 Euro schwanken.

„Wir wollen in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür schaffen, damit Grundstückseigentümer sich ihrer Verantwortung bewusst werden. Eigentum verpflichtet“, sagt Jürgen Mutz vom Tiefbauamt. „Grundsätzlich gilt es, mit Augenmaß abzuwägen, wo wir selber eingreifen sollten.“

„Die Sicherheitsfrage geht vor“

Solange ein Weg noch die nötige Höhe und Breite habe, müsse die Stadt sicherlich nicht sofort eingreifen. Ausdrückliches Ziel sei, dass die Eigentümer sich selbst um den Rückschnitt kümmern. „Aber wenn sie das partout nicht machen, dann greifen wir ein“, sagt Jürgen Mutz. „Die Sicherheitsfrage geht vor.“ Dabei dürften die städtischen Gärtner nur von der Straße aus an den Hecken schneiden und das Privatgrundstück nicht betreten. Viel Aufwand sieht Jürgen Mutz durch die neue Regelung nicht auf die Stadt zukommen: In der Regel würden die Hecken und Büsche im nötigen Umfang zurückgeschnitten, verwildernde Grundstücke seien die Ausnahme. Meist komme dies dann vor, wenn die Eigentümer weit weg wohnten oder die Gartenarbeit aus Altersgründen nicht mehr schaffen würden. In der Innenstadt trete das Problem kaum auf, eher seien die Außenbezirke und Feldwege betroffen. Keinesfalls sei das Phänomen „Weilimdorf-spezifisch“.