Als einer der möglichen Pläne zur Reinhaltung der Stuttgarter Luft wird eine Nahverkehrsabgabe diskutiert, um Autobesitzer zum Umsteigen auf öffentliche Busse und Bahnen zu bewegen. Foto: dpa

Soll das Land das Stuttgarter Luftreinhaltungsurteil annehmen oder dagegen vorgehen? Darüber gehen die Meinungen von Grünen und CDU auseinander. Es geht um das heikle Thema Fahrverbote für Diesel-Autos. Nun soll die Entscheidung fallen.

Stuttgart - Die grün-schwarze Regierungskoalition will an diesem Freitag entscheiden, ob das Land gegen das Stuttgarter Luftreinhaltungsurteil vorgeht. Dazu tritt der Koalitionsausschuss zusammen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Ende Juli geurteilt, dass die vorgesehenen Maßnahmen für die Landeshauptstadt nicht reichten, um die seit Jahren vor allem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu bessern. Somit drohen Fahrverbote für alte Diesel-Autos, die als Hauptverursacher von Stickoxiden gelten. Fahrverbote will die Landesregierung aber verhindern.

Die Landtagsfraktion und Landesparteiführung der Grünen wollen das Urteil am liebsten annehmen. Sie glauben, dass ein langwieriges Berufungsverfahren nicht viel bringen würde. Regierungsvize Thomas Strobl (CDU) und die CDU-Landtagsfraktion befürworten hingegen eine Berufung, um das Stuttgarter Urteil inhaltlich und juristisch prüfen zu lassen. Die CDU-Politiker verbinden mit der Berufung die Hoffnung, dass bei einem neuen Urteil kürzlich geplante Maßnahmen berücksichtigt werden könnten. Dazu zählen insbesondere Software-Updates für Diesel-Autos, die die Industrie angekündigt hat.

Eigentlich waren zum 1. Januar 2018 Diesel-Fahrverbote in Stuttgart geplant

Kritiker halten die Software-Updates aber für nicht ausreichend, um die Luft wesentlich sauberer zu bekommen. Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte erklärt, dass es ohne Fahrverbote wohl nicht geht.

Sowohl Grüne als auch CDU können sich notfalls eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorstellen, so dass dies möglicherweise der Kompromiss sein könnte. Dann würden lediglich die rechtlichen Aspekte des Urteils noch einmal gegengecheckt. Dazu gehört etwa die Frage, ob das Land Fahrverbote in Eigenregie umsetzen kann, wenn der Bund nicht handelt, obwohl er eigentlich zuständig wäre. Das Verwaltungsgericht Stuttgart war der Meinung, das Land könne selbst Zonen einrichten, in die ältere Diesel nicht fahren dürften. Dieser Aspekt ist aber strittig.

Eigentlich waren zum 1. Januar 2018 Diesel-Fahrverbote in Stuttgart geplant. Der Termin dürfte aber nicht mehr zu halten sein - erst recht nicht, wenn das Land gegen das Urteil vorgeht.

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