Eine Feinstaub-Messstation am Stuttgarter Hauptbahnhof. (Archivfoto) Foto: dpa

Ein Fahrverbot bei hohen Feinstaubwerten im Stuttgarter Talkessel wird es auch mit Grün-Schwarz erst einmal nicht geben. Vor Gericht gab es derweil einen Vergleich von Land und Stadt mit einem Bürger, der geklagt hatte.

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung will die miese Luft im Stuttgarter Talkessel weiter nicht mit Verboten bekämpfen. Man wolle „mit Verkehrsbeschränkungen erstmal vorsichtig umgehen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag. Erstmal solle geklärt werden, wie sich der Ausbau des Bus- und Bahnnetzes oder auch ein Feinstaub-Ticket positiv auf die hohen Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte auswirken. Auch Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hofft, „möglichst ohne verkehrsbeschränkende Maßnahmen die Luftschadstoffgrenzwerte einzuhalten“.

Das Kabinett stimmte am Dienstag einem gerichtlichen Vergleich von Land und Stadt mit einem extrem belasteten Bürger zu. Darin verpflichten sich Land und Stadt, den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart bis Ende August 2017 zu überarbeiten. Sollten die Grenzwerte wie bisher überschritten werden, müssen Maßnahmen her, die den Verkehr am Feinstaub-Hotspot Neckartor ab 2018 bei Feinstaubalarm um ein Fünftel reduzieren.

Klageverfahren der EU gilt es zu verhindern

Am neuen Luftreinhalteplan arbeite das Verkehrsministerium, sagte Kretschmann. Unter dem Strich gelte es, ein Klageverfahren der EU und Strafzahlungen wegen der anhaltend hohen Verschmutzungswerte zu verhindern, betonte der Ministerpräsident. Kretschmann kündigte an, dass alle weiteren Entscheidungen zum Thema Luftreinhaltung vom Landeskabinett getroffen werden.

Ziel des neuen Konzepts sei es, betonte Hermann, „die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung zu reduzieren und die Grenzwerte für Luftschadstoffe schnellstmöglich einzuhalten“. Möglichst ohne verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wie Hermann betonte. Insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe der Region Stuttgart dürften nicht unverhältnismäßig belastet werden. Hermann kündigte zudem an, bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren und zu beteiligen.