Die Mieten in Ballungsräumen steigen – die Politik setzt auf den Bau von Sozialwohnungen Foto: dpa

Zum 1. Juli führt Hessen die Fehlbelegungsabgabe wieder ein. In Baden-Württemberg hingegen will man Gutverdiener in Sozialwohnungen nicht verprellen – andernfalls würden sich soziale Brennpunkte bilden, heißt es.

Stuttgart/Frankfurt - Gutverdiener, die günstig in einer Sozialwohnung leben, müssen von 1. Juli an in Hessen wieder eine Fehlbelegungsabgabe zahlen. Dies sei angesichts der Milliarden, mit denen der Staat Sozialwohnungen subventioniere, nur gerecht, sagt die dortige schwarz-grüne Landesregierung.

Baden-Württemberg, das nun ebenfalls von Grünen und CDU regiert wird, denkt bislang nicht daran, es dem Nachbarland gleichzutun. Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung ist davon nicht die Rede, und auch bei den Städten, die von einer Fehlbelegungsabgabe finanziell profitieren würden, hält sich die Begeisterung in Grenzen.

Laut dem Stuttgarter Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) sind aufgrund der Abgabe, die im Südwesten im Jahr 2007 abgeschafft wurde, soziale Problemviertel entstanden, weil Gutverdiener dann lieber weggezogen seien. „Sie hat sich als eine Art Vertreibungsabgabe ausgewirkt“, sagt er. Im übrigen sei der Verwaltungsaufwand sehr hoch, denn alle Mieter der rund 13 500 Sozialwohnungen in der Landeshauptstadt müssten dann alle zwei Jahre ihr Einkommen nachweisen.

Stuttgart bekäme 1,5 Millionen Euro pro Jahr in die Kasse

Derzeit müssen Mieter einzig beim Bezug einer Sozialwohnung belegen, dass das eigene Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Ob das verfügbare Einkommen in den Jahren danach die Grenze überschreitet, wird nicht mehr überprüft. Laut Föll brächte eine Fehlbelegungsabgabe bis zu 1,5 Millionen Euro im Jahr in die Stadtkasse. Das Problem in Stuttgart seien aber fehlende Bauflächen und nicht das Geld.

In der Landeshauptstadt schätzt man den Anteil der Fehlbeleger auf unter 20 Prozent, nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) liegen allerdings bundesweit 54 Prozent aller Sozialmieter über der Armutsgrenze.