Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will, dass künftig bei der Übergabe eines Unternehmens an den Nachfolger bereits ab einem Betriebsvermögen von 20 Millionen Euro die sogenannte Bedürfnisprüfung bei der Erbschaftsteuer greift Foto: dpa

Union und FDP, aber auch die Familienunternehmen warnen die Große Koalition, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Reform der Erbschaftsteuer zu wirtschaftsfeindlich umzusetzen. Nun naht eine Lösung.

Stuttgart - Eigentlich sind sich CDU, CSU und die Unternehmen ja ziemlich nahe, wenn es um die Vorstellungen von erfolgreicher Standortpolitik geht. Aber dieser Tage ist trotz vorsommerlicher Temperaturen das Klima zwischen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und den größeren deutschen Familienunternehmen eher frostig.

Einer der zentralen Gründe: Schäuble will, dass künftig bei der Übergabe eines Unternehmens an den Nachfolger bereits ab einem Betriebsvermögen von 20 Millionen Euro die sogenannte Bedürfnisprüfung bei der Erbschaftsteuer greift. Die Stiftung Familienunternehmen mit Sitz in Stuttgart hat ein Gegenmodell entwickelt und möchte die Schallmauer gerne erst bei 120 Millionen Euro ansetzen. Dazwischen rangieren einige Bundesländer, darunter auch Baden-Württemberg, wo Finanzminister Nils Schmid (SPD) die Marke bei 100 Millionen Euro setzen möchte.

Die Grünen finden das zu weitgehend, was koalitionsintern bereits für heftige Verwerfungen sorgt und an diesem Donnerstag auch zu einer von der FDP beantragten Landtagsdebatte führen wird. Der sinnige Titel: „Was denn nun, Herr Kretschmann? Unterstützt der Ministerpräsident seinen Finanzminister bei der Erbschaftsteuerreform – oder nicht?“

Und genau das ist die Frage: Welche der vielen Versionen setzt sich am Ende durch? Das weiß derzeit (noch) niemand. Fakt ist aber, dass hinter den Kulissen heftig gerungen wird. Diese und nächste Woche hat Schäubles Staatssekretär Michael Meister (CDU) Vertreter der Wirtschaft zu sich nach Berlin zu Gesprächen eingeladen. Bereits bei mehreren Gelegenheiten zuvor hatte Meister deutlich gemacht, dass man das Urteil der Karlsruher Richter – sie hatten im Dezember 2014 die geltende Erbschaftsteuer und damit die Steuerbefreiung beim Vererben von Betrieben in Teilen als verfassungswidrig gekippt, weil sie zu vorteilshaft für die Firmen waren – so umsetzen werde, dass man keinesfalls nochmals vor dem Bundesverfassungsgericht unterliege.

Das Gericht hatte geurteilt, dass auch künftig kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer vollständig entlastet werden dürfen, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Es sei aber unzulässig, auch Großunternehmen weiter ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftsteuer zu verschonen.

Viele Firmen hatten das Urteil kritisiert, denn es wachse die Gefahr, dass dann Geld für Investitionen fehle, daraufhin ganze Firmenteile ins Ausland verlagert und letztendlich massiv Arbeitsplätze abgebaut werden. „Wir werden versuchen, Herrn Meister klarzumachen, dass die Reform, so wie sie von Minister Schäuble angestrebt wird, viel zu weit über das Urteil des Gerichts hinausgeht. Und das ist doch nicht nötig“, so ein eingeladener Teilnehmer unter anderem mit Blick auf den großen Verwaltungsaufwand.

Eine Haltung, die offenbar inzwischen nicht nur von Baden-Württemberg, sondern auch von mehreren anderen Bundesländern mit hohem Anteil mittelständischer Unternehmen geteilt wird. Denn in einem weiteren Gespräch mit Vertretern von Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen waren sich zu Wochenbeginn alle Teilnehmer einig, dass man „einen Weg finden muss, der einerseits dem Urteil, andererseits aber auch dem Wirtschaftsstandort gerecht wird“, so ein Teilnehmer.

Die Familienunternehmen – insgesamt stellen sie bundesweit rund 90 Prozent der Firmen – seien nun mal „der Garant dafür, dass es Deutschland derzeit so gutgeht“. Brun-Hagen Hennerkes, Chef der Stiftung Familienunternehmen, erneuerte am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung seinen Appell an die Politik: „Es muss eine Lösung gefunden werden, mit der Firmen wie Stihl, Trumpf und Kärcher im weltweiten Wettbewerb nicht gefährdet werden. Das kann sich der Standort Deutschland nicht leisten.“

Und an einer solchen Lösung wird nun intensiv gearbeitet. Nach Plänen von Schäubles Ministerium, die unserer Zeitung vorliegen, sollen die internen Beratungen von Bund und Ländern in Arbeitsgruppen in den nächsten Tagen fortgesetzt werden, für 7. Mai ist ein „Gipfeltreffen“ geplant, an dem die Eckpunkte festgezurrt werden. Danach ist ein Referentenentwurf angedacht, der noch vor der Sommerpause durchs Bundeskabinett soll. Ziel ist es, die neue Erbschaftsteuer mit Beginn 2016 in Kraft zu setzen.