Am Stuttgarter Flughafen gibt es manchmal allerlei seltsame Vorkommnisse Foto: dpa

Ein 61-jähriger Passagier und sein Hund wurden bei der Ankunft aus Istanbul am Stuttgarter Flughafen festgehalten, da gegen den Mann noch ein Haftbefehl wegen strafbarer Beleidigung anhing. Nur 300 Euro hätte er zahlen müssen, um der Zelle zu entgehen - es scheiterte an der Schwiegertochter.

Stuttgart - Es hätte eine ganz normale Reise sein können. Ein 61-jähriger Passagier hatte sich mit seinem kleinen Mischlingshund von Istanbul nach Stuttgart aufgemacht. Rückflug aus der Heimat, Flugnummer PC 325 der Pegasus-Airlines, Flugzeit etwas über drei Stunden, Ankunft 18.25 Uhr. In Stuttgart Abholung durch den Sohn, Weiterfahrt nach Hause nach Heidelberg. So hätte es sein sollen am Montagabend. Doch dann kam alles anders.

Die Bundespolizei auf dem Stuttgarter Flughafen mochte den 61-Jährigen bei der Einreisekontrolle nicht so einfach passieren lassen. Das lag weniger an seinem Hund, sondern an einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg. Der ältere Herr hatte sich dereinst zu einer strafbaren Beleidigung hinreißen lassen und war dafür mit einem Strafbefehl belegt worden. 30 Tagessätze zu zehn Euro, macht 300 Euro. Nur: Der 61-Jährige zahlte nicht. Was ihm einen Haftbefehl plus 300 Euro Verwaltungskosten zusätzlich einbrachte.

Da stand er nun da wie ein begossener Pudel. Und musste einräumen, dass er auf den Hund gekommen war. Der 61-Jährige konnte das Geld nicht aufbringen. „Hätte er auch nur 300 Euro gezahlt, wir hätten ihn wieder laufen lassen müssen“, sagt Polizeisprecher Dietmar Thomma. Die 300 Euro Gebühren hätte sich die Heidelberger Staatsanwaltschaft später irgendwie holen müssen. So aber drohte dem 61-Jährigen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Mit anderen Worten: Sofort für 30 Tage hinter Gitter.

Sein Sohn würde ihn freilich nicht vor die Hunde gehen lassen. Der stand draußen bei den Abholern in der Ankunftsebene – doch auch er konnte nicht helfen. Er verfügte nicht über die erforderlichen Geldmittel. Da standen sie nun, die beiden Männer. Der 61-Jährige hatte nur noch eine Chance: Die Ehefrau seines Sohnes, also seine Schwiegertochter, könnte ihn, den festgenommenen Reisenden, auslösen. Der Sohn machte sich also als Geldkurier auf nach Heidelberg – mit dem Auto brauchte er für die etwa 130 Kilometer etwa anderthalb Stunden nach Hause. Die Mission, das wusste er, würde nicht ganz einfach sein. Seine Frau und der Schwiegervater verstanden sich, wenn man so sagen will, wie Hund und Katz.

Der 61-Jährige schmorte derweil mit seinem Hund bei der Bundespolizei in Gewahrsam. Hätte er gezahlt – wäre ihm das erspart geblieben. Eine Erziehungsmaßnahme, wie sie ein Gericht nicht besser hätte bewerkstelligen können.

Es war schon spät am Abend, als der Sohn an den Stuttgarter Flughafen zurückkehrte. Mit einer guten und einer schlechten Nachricht. Die gute: Er hatte Geld bekommen, und der Hund musste die nächsten Tage nicht im Tierheim zubringen. Die schlechte: Das Geld war nur fürs Tanken bestimmt, der Sohn hätte sonst nicht mehr nochmals nach Stuttgart fahren können. Die Schwiegertochter ließ außerdem mitteilen, dass sie sich um den kleinen Hund kümmern wolle, und gab dem Gatten daher den Auftrag, den Hund aus der Haft zu holen. Kalt wie eine Hundeschnauze ließ sie aber den Schwiegervater wissen, dass er sich das Ganze selbst zuzuschreiben habe.

Den Letzten beißen die Hunde. Der 61-Jährigte musste seine Haftstrafe antreten.