Die Zentrale der Investmentbank Lehman Brothers in New York, aufgenommen am 15. Sept. 2008. Zehn Tage zuvor meldete die Bank Insolvenz an, der Beginn der Finanzkrise. Foto: AP

Bankberater verfolgen häufig ihr eigenes Interesse und nicht das ihrer Kunden.

Stuttgart - Bankberater verfolgen oft ihr eigenes Interesse und nicht das ihrer Kunden. Besonders kritisch ist, wenn der Anleger dadurch große Verluste erleidet. Wer sich geschädigt fühlt, kann gegen seine Bank vor Gericht ziehen. Er tut sich jedoch schwer, recht zu bekommen.

Spätestens seit der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers ist das Vertrauen zwischen Kunden und Banken auf dem Tiefpunkt. Damals stellte sich heraus, dass Zigtausenden Lehman-Zertifikate zur Altersvorsorge angedreht wurden, die nach der Insolvenz wertlos wurden. Das Desaster markiert einen Wendepunkt. "Viele Anleger sind durch den Niedergang von Lehman wachgerüttelt worden", sagt Marc Tüngler, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Sie fragen sich, ob sie bei dem, was sie ins eigene Depot gepackt haben, gut beraten waren.

Totalverlust des Kapitals ist möglich

Die Verunsicherung hält seither an. "Wir haben 25.000 Anfragen pro Jahr wegen möglicher fehlerhafter Anlageberatung", sagt Tüngler. "Das Schicksal der anderen führt zur Kontrolle der eigenen Anlage", stellt der Rechtsanwalt fest.

Der Vertrieb von Lehman-Zertifikaten an unbedarfte Kunden war in vielen Kreditinstituten große Mode. Ebenso sind reihenweise geschlossene Immobilienfonds als Produkt zur Altersvorsorge losgeschlagen worden. Über 20.000 Anleger haben beispielsweise Anteile an DG-Immobilienfonds erworben, schätzt Petra Brockmann von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte. Zahlreiche DG-Fonds sind inzwischen insolvenzgefährdet. Viele Anleger, die glaubten, eine sichere und wertbeständige Anlage zu kaufen, "stehen vor dem Nichts", sagt Brockmann.

Den wenigsten war offenbar bewusst, dass es sich bei einem geschlossenen Immobilienfonds um eine Anlage mit unternehmerischen Risiken handelt, bei der ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich ist. "Wenn geschlossene Fonds zur Altersvorsorge verkauft wurden, spricht einiges dafür, dass keine anlegergerechte Beratung stattfand", betont Brockmann.

Banken vertuschen Beratungsfehler häufig

Erleiden Anleger in solchen Fällen Verluste, suchen viele nicht mehr ihren Bankberater, sondern einen Rechtsanwalt auf. Den Banken drohen Klagen zuhauf. Doch diese wissen das abzuwehren. "Die Bank will am Anfang einer Klagewelle keine Fakten schaffen und versucht jedes Urteil zu vermeiden", ist DSW-Geschäftsführer Tüngler überzeugt. Denn sollte der erste Kläger gewinnen, sei es auch nur in der ersten Instanz, "hat das eine riesige Auswirkung in der Szene der Anlegerschützer", wo solche Entwicklungen akribisch beobachtet werden.

Wer trotzdem versucht, gegen eine Bank zu klagen, hat meist schlechte Karten. Denn viele Banken ziehen den Streit über mehrere Instanzen durch. Da braucht der Kläger einen langen Atem und besser noch ein gefülltes Portemonnaie. "Zwei bis drei Jahre muss man für solche Prozesse einplanen", sagt Rechtsanwältin Brockmann. Schnell kämen 20.000 bis 30.000 Euro an Prozesskosten zusammen. Das verstärke bei Anlegern die Bereitschaft, sich mit der Bank zu vergleichen.

Die Banken haben nach Einschätzung von Brockmann "schon immer geschickt die Strategie verfolgt, ein Urteil gegen sich zu verhindern". Der Richter, sagt Tüngler, "gibt in der Regel früh Hinweise, damit die beklagte Bank weiß, wohin der Hase läuft". Wenn Banken befürchten, so die Erfahrung von Brockmann, dass sie in der Revisionsinstanz verlieren oder gar ein unliebsames Grundlagenurteil vor dem Bundesgerichtshof erwartet, gehen sie auf den Kläger zu. "Dann kann man gute Vergleichsergebnisse erzielen." Soll heißen: Die Bank lässt es sich etwas kosten, das Urteil zu vermeiden. Im Gegenzug unterliegt die Vereinbarung in der Regel der Geheimhaltung. In einigen Fällen darf gar nicht berichtet werden, dass es einen Vergleich gibt. Über die Höhe wird meist Stillschweigen vereinbart. Dadurch können sich andere Anleger nicht auf einen Präzedenzfall berufen.

Banken vertuschen Beratungsfehler häufig

Eine bittere Pille für Geschädigte: Jeder Einzelne muss selbst den Gang durch die Instanzen antreten. Das wirkt abschreckend. Die Strategie der Bank geht damit in vielen Fällen auf. Für die Rechtsanwältin ist ein außergerichtlicher Vergleich der erste Versuch, sich in der Auseinandersetzung mit der Bank zu einigen. Das vermindere für den Anleger das Risiko des Prozesses und sei der schnellere Weg, zumindest einen Teilbetrag erstattet zu bekommen. Eine Quote von 70 bis 80 Prozent des angefallenen Schadens ist hierbei "ein sehr gutes Ergebnis".

Erfolgversprechende Ansätze im Streit mit der Bank sind in der Regel Fälle, bei denen es um Beratungsfehler und verschwiegene Provisionen geht - um sogenannte Kick-Backs, die Banken bei der Vermittlung von Anlageprodukten zufließen. Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Kunden darüber informiert werden, inwieweit eine Empfehlung eines Anlageprodukts auch im finanziellen Eigeninteresse der Bank liegt.

Nicht selten schaffen es die Banken, ihre Beratungsfehler zu vertuschen. Tüngler kennt zahlreiche dieser Fälle: Ein Kreditinstitut verkauft einem langfristig orientierten und auf Sicherheit bedachten Anleger einen geschlossenen Immobilienfonds. Aus Sicht des Anwalts liegt hier ein Beratungsfehler vor, wobei die Ansprüche gegen die Bank nach drei Jahren verjähren. Intuitiv, so Tüngler, kommen manchmal Kunden knapp vor der Verjährungsfrist zu ihrem Berater und klagen, dass das Produkt im Keller ist. Mit dem Hinweis, dass der Anleger doch langfristig orientiert sei und Schwankungen normal seien, beruhigt der Berater seinen Kunden. "Dieser geht zufrieden nach Hause und läuft voll in die Verjährungsfrist", sagt Tüngler.