Ein Zweckverband wollte Schulden tilgen. Durch schlechte Bankberatung wurden es aber mehr.

Stuttgart -Im Rechtsstreit um gefährliche Zinsspekulationen hat die Deutsche Bank vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erneut eine Niederlage einstecken müssen - und den Vorwurf, sie habe nicht anlegergerecht beraten.Schon bei der Verhandlung Ende September war die Sichtweise des OLG Stuttgart unmissverständlich: Die Bank habe Fehler gemacht und den vier Kommunen ein hochspekulatives Produkt angeboten. Entsprechend ist nun das Urteil ausgefallen: Wegen fehlerhafter Beratung muss die Deutsche Bank dem Abwasserzweckverband Mariatal 710.000 Euro Schadenersatz plus Zinsen zahlen (AZ: 9 U 148/08). Der oberschwäbische Verband, an dem die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die Gemeinden Baienfurt und Berg beteiligt sind, hatte bei sogenannten Swap-Geschäften mehr als eine halbe Million Euro verloren. Der Erste Bürgermeister von Ravensburg, Hans Georg Kraus, zeigte sich erleichtert. Die Bank kündigte Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe an.

Das Landgericht Ulm hatte zunächst zugunsten der Bank entschieden. Ihr könne keine Falschberatung nachgewiesen werden. Die höhere Instanz in Stuttgart hingegen beanstandete bei dem Institut klar eine "nicht anlegergerechte Beratung". Es habe zudem gewusst, dass kommunale Verbände keine riskanten Geldanlagegeschäfte hätte abschließen dürfen. "Eine Bank, die einer Kommune Produkte anbietet, weiß, dass die nicht spekulieren darf", erklärte Richter Dietrich Brand in der Verhandlung.

Bei den Swap-Geschäften haben viele Städte und ihre Tochtergesellschaften darauf gewettet, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Wie bereits in einer Entscheidung im Frühjahr 2010 betrachtet der zuständige 9. Zivilsenat des OLG die Anlageform als ein von der Bank konstruiertes "Glücksspiel". Seinerzeit musste die Deutsche Bank einem Freiberger Unternehmen 1,5 Millionen Euro Schadenersatz zahlen.

Schlecht aufgeklärt

Im nun verhandelten Fall konnten die Richter ebenfalls kein Mitverschulden des Kunden erkennen. Die Bank sei als "Expertin für kommunales Finanzmanagement mit hohem Fachwissen aufgetreten" und habe "das kommunalrechtliche Spekulationsverbot gerade zum Gegenstand ihrer Beratung" gemacht. Der Verband habe ihr daher "vertrauen und annehmen dürfen, dass diese Geschäfte zulässig seien".

Auch hätte die Bank darüber aufklären müssen, dass sie die Chancen zum Nachteil des Kunden gestaltet habe und dieser ein höheres Risiko auf Verluste habe. Die Bewertungsmodelle dazu basieren auf hochkomplexen Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Deren Ergebnis wiederum sei von zentraler Bedeutung für die Abschätzung des Risikos. Doch die Bank habe es pflichtwidrig unterlassen, den Verband über den anfänglichen Marktwert aufzuklären. Dieser sei ein Risiko von einer Million Euro eingegangen - bei einer Vertragsbindung von fünf Jahren. Nach Auffassung des OLG ist es "unmöglich, die Zinsentwicklung ohne Rechenmodelle für einen so langen Zeitraum zuverlässig zu prognostizieren". Auch während des Verfahrens habe die Bank zu den tatsächlichen Grundlagen und Zusammenhängen des komplexen Geschäfts wenig Konkretes vorgetragen. Bezüglich des Marktwertes sei der Vortrag gar widersprüchlich und geeignet gewesen, Verwirrung zu stiften.

Der Anwalt der Deutschen Bank, Christian Duve, kritisierte die Entscheidung und verwies auf Verfahren vor anderen Oberlandesgerichten, die zugunsten der Bank ausgegangen waren. "Wir werden daher Revision beim BGH einlegen", kündigte er an. Die Deutsche Bank streitet sich mit Dutzenden Mittelständlern, Gemeinden und kommunalen Firmen über solche Geschäfte, mit denen diese ihre Schuldenlast reduzieren wollten. Sie bietet das aber Produkt Agenturmeldungen zufolge nicht mehr an.