Hat es gekracht, wird es für den Unfallverursacher häufig teuer. „Bei geringeren Summen ist es langfristig oft günstiger, den Schaden von seiner Versicherung zurückzukaufen, damit der eigene Vertrag nicht belastet wird“, sagt die Versicherungsexpertin Beate Bexter-Möller von der Stiftung Warentest Foto:  

Dürfen Autofahrer sich nach einem Unfall die höheren Preise einer Markenwerkstatt von ihrer Vollkaskoversicherung ersetzen lassen? Wie sinnvoll sind Schutzbriefe? Und was passiert, wenn man bei den Versicherungsangaben schummelt? Diese Fragen klären Experten von Stiftung Warentest und ADAC.

1. Ersetzt die Vollkasko alle Reparaturkosten?

Die Autoreparatur nach einem selbst verschuldeten Unfall kann ziemlich teuer werden. Doch was muss eigentlich die Vollkasko zahlen, wenn nicht repariert wird? Das klärte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Danach darf ein Halter von seiner Kaskoversicherung zwar die Kosten einer Reparatur verlangen, auch wenn er seinen Wagen nicht instand setzen lässt. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen für diese sogenannte fiktive Reparatur die Preise einer teuren Markenwerkstatt angesetzt werden. Ansonsten muss der Halter sich mit denen einer günstigeren Fachwerkstatt begnügen (AZ: IV ZR 426/14). Ein Autobesitzer kann die Kosten einer Markenwerkstatt in drei Fällen verlangen: wenn es sich um ein neueres Fahrzeug handelt, es bisher regelmäßig von einer Markenwerkstatt gewartet wurde oder wenn nur eine Markenwerkstatt den Pkw instand setzen kann. Der Fahrer muss nachweisen, dass diese Gründe vorliegen.

Grundsätzlich ist bei Verträgen mit Werkstattbindung Vorsicht geboten – auch wenn diese mit Beitragsnachlässen lockt. Das empfiehlt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig. Schreibe die Kfz-Versicherung zur Reparatur von Schäden eine bestimmte Werkstatt vor, könne das etwa die Zusatzgarantie für ein Fahrzeug gefährden, für die der Garantiegeber seinerseits Wartungs- und Reparaturarbeiten in einer Vertragswerkstatt zur Bedingung macht.

2. Wie sinnvoll ist ein Autoschutzbrief?

Mit dem Auto in den Winterurlaub – doch dann bleibt das Fahrzeug einfach stehen. Eine Panne, weitab von zu Hause, ist für viele Autofahrer eine unangenehme Vorstellung. Kein Wunder also, dass rund 40 Millionen Deutsche sich mit einem Autoschutzbrief absichern – entweder von einem Automobilclub oder einer Kfz-Versicherung. Damit können Autofahrer sicher sein, dass sie im Fall einer Panne abgeschleppt werden und sie die Kosten dafür bis zu einer Obergrenze auch nicht selber tragen müssen. Nach Angaben der Stiftung Warentest gibt es diesen europaweiten Schutz bei den meisten Versicherungen schon für wenige Euro Jahresbeitrag dazu. „Er umfasst die Pannen- und Unfallhilfe für den Versicherungsnehmer und alle mitreisenden Personen, aber auch Serviceleistungen wie die Übernachtung im Hotel oder die Kosten für einen Mietwagen“, sagt Beate Bextermöller. Die Automobilclubs rechtfertigen den höheren Preis damit, dass sie noch weitere Leistungen anbieten, die weit über die Pannenhilfe hinausgehen – etwa die Reiseplanung oder Beratungen beim Kauf eines Neufahrzeugs.

3. Wann zahlt man den Schaden besser selbst?

Hat es gekracht, wird es für den Unfallverursacher häufig teuer. Denn die Versicherer kürzt den Schadenfreiheitsrabatt und erhöht den Versicherungsbeitrag für das kommende Jahr. „Bei geringeren Summen ist es langfristig oft günstiger, den Schaden von seiner Versicherung zurückzukaufen, damit der eigene Vertrag nicht belastet wird“, sagt die Versicherungsexpertin Beate Bexter-Möller von der Stiftung Warentest. Sprich: die Rechnung wird dann aus eigener Tasche bezahlt. Die Stiftung Warentest bietet dazu online unter test.de einen Rückstufungsrechner an, mit dem sich berechnen lässt, ob und wann es sich lohnt, den Schaden selbst zu begleichen.

Viele Versicherungen bieten gegen Aufpreis einen sogenannten Rabattschutz an. Kommt es zu einem Unfall, dann bezahlt die Versicherung den Schaden ohne den Versicherungsnehmer zurückzustufen. „Das ist ein durchaus sinnvolles Extra, das im Ernstfall viel Geld sparen kann“, sagt Beate Bextermöller. Der Nachteil ist, dass nur der jetzige Versicherer an diese Sondereinstufung gebunden ist. „Wenn ich die Versicherung also wechsele, werde ich im Regelfall vom neuen Versicherer so eingestuft als hätte es den Rabattschutz

4. Lohnen sich falsche Angaben im Vertrag?

Wie viele Kilometer fahren Sie pro Jahr? Fragen wie diese sollten Autofahrer beim Abschluss einer Autoversicherung wahrheitsgemäß beantworten, heißt es bei der Stiftung Warentest. „Man kann zwar durch falsche Angaben die Beitragssumme senken“, sagt die Versicherungsexpertin Beate Bexter-Möller. „Doch kommt die Schummelei heraus, verlangen die Versicherer meist nachträglich ihr Geld.“ Häufig kommen die Falschangaben sowieso nach einem Schadenfall heraus, wenn die Versicherung die Angaben überprüft. Und das kann teuer werden: „Der Versicherungsschutz geht einem dann zwar nicht verloren“, so Bexter-Möller. Aber der Beitrag werde aufgrund der geänderten Bedingungen in der Regel neu berechnet, und der Kunde muss nachzahlen.

Wer aus Versehen falsche Angaben macht – etwa weil er die Kilometerzahl im Jahr einfach nicht abschätzen kann – , sollte bei seinem Versicherer nachhaken: Manche Versicherer fordern erst eine Mitteilung, wenn der Kilometerstand rund 15 Prozent von der Angabe abweicht. Andere arbeiten mit Kilometerklassen. Da ist es wichtig, spätestens dann Rückmeldung an die Versicherung zu geben, wenn man aufgrund der gefahrenen Kilometerzahl in eine andere Risikoklasse zu geraten droht.

5. Reicht die Teilkasko bei Unwetterschäden?

Fällt bei heftigem Sturm ein Dachziegel aufs Autodach oder gar ein abgerissener Ast, sind Fahrzeughalter über eine Teilkaskoversicherung froh. Doch der Automobilclub ADAC warnt: Auch die Teilkasko zahlt nicht alles. Um zu belegen, dass die Delle auf dem Dach auch wirklich ein Sturmschaden ist, braucht es die Bestätigung des Wetteramtes. „Zum Zeitpunkt der Beschädigung muss der Wind mindestens Stärke acht gehabt haben“, so die Experten des ADAC. Ist die Delle durch einen abgerissenen Ast entstanden, der schon länger lose im Baum hing und nur durch Zufall herabgeweht wurde, geht der Fahrer bei der Teilkaskoversicherung leer aus. In diesem Fall zahlt nur die Vollkasko.

Grundsätzlich gilt: Schäden nach Unwettern sollte der Autofahrer umgehend seiner Teilkaskoversicherung melden – auch wenn er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Denn bei der Teilkasko findet keine Rückstufung statt, heißt es beim ADAC. Außerdem ist die Selbstbeteiligung dort oftmals geringer.