Jörg Kachelmann. Foto: dpa

Offenbar gibt es interne Absprache, bei Kachelmann-Freispruch nicht in Revision zu gehen.

Stuttgart - Unmittelbar vor dem mit Spannung erwarteten Urteil im Strafprozess gegen ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann sorgt der Fall erneut für Aufsehen. Nach unseren Informationen soll es in der Staatsanwaltschaft Mannheim eine interne Absprache geben, im Fall eines Freispruchs von Kachelmann nicht in Revision zum Bundesgerichtshof zu gehen, sondern die Niederlage zu akzeptieren.

Die monatelangen Ermittlungen im Fall Kachelmann und der Prozess hätten offenbar so viele Kapazitäten bei der Staatsanwaltschaft gebunden, dass eine weitere Instanz angesichts anderer Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Mannheim als nicht mehr vertretbar angesehen wird. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte zu der Frage, ob man auf eine Revision verzichten werde: „Ich weiß davon nichts.“

„Jörg Kachelmann ist nicht verurteilbar"

Das Landgericht Mannheim will an diesem Dienstag sein Urteil fällen. Kachelmann wird vorgeworfen, im Februar 2010 seine Freundin in deren Wohnung in Schwetzigen (Rhein-Neckar-Kreis) mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-Jährige hat stets beteuert, unschuldig zu sein, die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten beantragt.

Zuletzt war die Kritik an der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft gewachsen. Mehrere Gutachter stellten im Prozess die Glaubwürdigkeit des potenziellen Opfers in Frage, die Frau selbst räumte ein, anfangs bei der Polizei nicht die Wahrheit gesagt zu haben. „Jörg Kachelmann ist nicht verurteilbar. Da würden selbst größtmögliche juristische Verrenkungen nicht helfen“, sagte sein Medienanwalt Ralf Höcker. Im Verlauf des Prozesses seien „alle angeblichen Beweismittel der Staatsanwaltschaft komplett auseinander genommen“ worden. Höcker: „Da ist nichts mehr davon übrig geblieben.“