Der Tod des kleinen Alessio hat kein gutes Licht auf die Behörden geworfen. Foto: dpa-Zentralbild

Ein Sozialarbeiter, dem eine Mitschuld am Tod des Dreijährigen gegeben wird, zahlt nun doch ein Geldbuße.

Freiburg/Lenzkirch - Ein Sozialarbeiter des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald hat seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen, der wegen des Todes eines kleinen Jungen, des dreijährigen Alessio, gegen ihn verhängt worden war. Das Amtsgericht Titisee-Neustadt wirft dem 45-jährigen Mitarbeiter des Kreisjugendamts „fahrlässige Tötung durch Unterlassen“ vor. Er habe den nachweislich schwer gefährdeten Buben aus Lenzkirch im Schwarzwald in seiner prekären häuslichen Situation belassen und sei daher mitschuldig an dessen Tod am 16. Januar des vergangenen Jahres. Der Sozialarbeiter akzeptiert nun die Geldstrafe von drei Monatsgehältern – laut seinem Anwalt „zum Schutz seiner Familie und eigenen Person“.

Da es jetzt nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt, bleibt das Vorgehen des Kreisjugendamts umstritten. Die Landrätin Dorothea Störr-Ritter hatte sich unmittelbar nach dem Tod des Kindes hinter das Jugendamt gestellt und behauptet, es habe alles richtig gemacht. Diese Aussage hat sie zwar nicht wiederholt, aber auch nicht ausdrücklich dementiert. Landrätin und Sozialdezernentin haben noch vor dem Prozess gegen den Stiefvater des Buben eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, es sei kein „persönliches Fehlverhalten“ der Behördenmitarbeiter nachzuweisen. Alessios Stiefvater wurde im Oktober zu sechs Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

Auch nach der Überprüfung der Verwaltungsabläufe durch das Freiburger Regierungspräsidium sowie einem Gutachten des Münchner Jugendinstituts blieben viele Zweifel daran, dass die Behörde des Kreises fehlerfrei gehandelt hat. Ein Prozess hätte mehr Klarheit schaffen können.