Bügelschlösser schützen besser vor Dieben Foto: dpa

Ist das Fahrrad geklaut, kann allenfalls eine gute Versicherung trösten. Experten geben Tipps, worauf man bei den Policen achten sollte.

Berlin - Fahrradfahren ist gesund. Laufen auch. Manchmal verbindet sich beides zu einem unfreiwilligen Duathlon – dann nämlich, wenn das Fahrrad plötzlich weg ist, einfach geklaut. In Magdeburg beispielsweise kann einem das bei 1638 Fahrraddiebstählen je 100 000 Einwohner sehr häufig passieren, noch mehr in Cottbus: Dort waren es 2030 Räder pro 100 000 Einwohner. Das zumindest hat das Verbraucherportal Billiger.de ermittelt. Auch im Ländle kann das Rad verschwinden – wenn auch Stuttgart mit seinen 286 gestohlenen Rädern je 100 000 Einwohner die unteren Ränge der Diebstahlstatistik belegt.

Ist das Fahrrad erst mal geklaut, bleibt es in den meisten Fällen weg: Nur zehn Prozent der Fahrraddiebstähle, so meldet es die Gesellschaft der Deutschen Versicherer (GDV), werden von der Polizei aufgeklärt. Da kann nur noch eine gute Versicherung über den Verlust hinwegtrösten. Doch Radliebhaber sollten vor Vertragsabschluss einige Fragen klären, warnt die Stiftung Warentest. Denn es gibt zwei Wege, Räder zu versichern: entweder über die Hausratversicherung oder mit einer speziellen Fahrradversicherung.

Über die Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl von Fahrrädern gedeckt, heißt es bei der GDV. Das bedeutet: Das Rad muss zum Zeitpunkt des Diebstahls in der Wohnung oder in einem abgeschlossenen Keller gestanden haben.

Im Hof, vor der Kneipe oder am Bahnhof greift Versicherung nicht immer

Steht das Rad aber im Hof, vor der Kneipe oder am Bahnhof, greift die Versicherung nur, wenn der Besitzer den Fahrradschutz vertraglich vereinbart hat, warnt die Stiftung Warentest. Wer ein solches Komplettpaket abschließt, kann sich mit 100 Euro im Jahr mitsamt dem Fahrrad versichern lassen. Zu dieser Lösung rät auch die GDV, da laut Statistik die meisten Fahrräder auf der Straße geklaut werden.

Spezielle Fahrradversicherungen sind deutlich teurer, warnt die Stiftung Warentest: „Je nach Wert ihres Rades zahlen Radler einige Hundert Euro im Jahr.“ Zwar leisten die Policen dann auch bei Schäden durch Vandalismus, Unfälle oder Stürze finanzielle Hilfe. Das kostet nach Erfahrung der Warentester meist aber noch mal extra.

Grundsätzlich sollte der Fahrradbesitzer bei Vertragsabschluss bei seinem Versicherer zum einen klären, bis zu welcher Summe das Rad versichert sein soll, heißt es bei der Stiftung Warentest. Auch an welchen Orten und zu welchen Uhrzeiten der Versicherungsschutz greift. Die Versicherungssumme sollte jährlich gezahlt werden. Die monatliche oder quartalsweise Abbuchung kostet einen Aufschlag.

Damit der Versicherer bei Diebstahl zahlt, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die Angaben zu dem Fahrradtyp, dem Hersteller, der Rahmennummer, dem Kaufpreis und dem aktuellen Neupreis braucht die Versicherung. Um diese Angaben belegen zu können, rät die Stiftung Warentest, sämtliche Rechnungen für Fahrrad, für das Schloss und Reparaturen aufzuheben. „Fotos allein werden im Schadensfall als Nachweis nicht anerkannt.“

Das Wichtigste ist aber, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls abgeschlossen war. In der Regel reicht ein Rahmenschloss nicht – es muss ein separates Schloss sein. Die Stiftung Warentest hat erst im Mai Fahrradschlösser getestet und rät zu einem u-förmigen Bügelschloss. Die guten Modelle von Abus, Fischer und Zéfal kosten zwischen 30 und 100 Euro. Wem das zu klobig ist, sollte ein Faltschloss wählen. Dieses eignet sich auch etwas besser, um ein Fahrrad an einem Pfahl zu sichern. Das einzige mit „gut“ bewertete Schloss stammt von Abus und kostet rund 125 Euro. Schlösser aus schweren Ketten eignen sich eher als Dauerlösung zu Hause oder am Arbeitsplatz.

Beim Abschließen sollte man darauf achten, nicht versehentlich ein fremdes Fahrrad mit anzuschließen. Laut Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) darf der Betroffene dann umgehend tätig werden. „Der Fahrradbesitzer darf das Schloss von einem Handwerker öffnen lassen und dem Schlossbesitzer die Kosten dafür in Rechnung stellen“, sagt der Rechtsreferent. Auch müsse man nicht warten und hoffen, dass der Täter wieder kommt, oder ihn ausfindig machen. Allerdings sollte man das Rad wieder anschließen oder sicher verwahren und zumindest einen Zettel am Rad mit den Kontaktdaten zurücklassen.