Schöffengericht in Leonberg verhängt für tödlichen Unfall eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung Foto: dpa

Der junge Mann hatte noch das ganze Leben vor sich, doch dann änderte ein Autounfall auf der Fahrt zu einer Geburtstagsparty am 24. Mai 2014 schlagartig alles. Dafür muss der 22-Jährige nun ins Gefängnis.

Leonberg - Im Auto saßen an jenem Samstagabend noch ein 21-Jähriger auf dem Beifahrersitz sowie dessen 23-jähriger Bruder und ein 18-Jähriger auf der Rückbank. Es ging nach Warmbronn (Kreis Böblingen). Es war Samstagabend, die Stimmung ausgelassen. Offenbar aus Übermut lenkte der Fahrer das Auto bei überhöhter Geschwindigkeit abwechselnd nach links und rechts, bevor er in einer Kurve die Kontrolle verlor. Das Fahrzeug überschlug sich mehrfach, kam von der Straße ab und prallte gegen einen Baum. Während der Fahrer und die beiden hinteren Insassen leicht verletzt davon kamen, wurde der 21-jährige Beifahrer derart schwer verletzt, dass er eine Woche später im Krankenhaus starb.

Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen ist der Autofahrer nun am Leonberger Schöffengericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Außerdem darf der 22-jährige Einzelhandelskaufmann vor Ablauf von zwei Jahren keinen Führerschein beantragen. Dieser wurde nach dem Unfall eingezogen, doch das hinderte den jungen Mann nicht, sich weiter hinters Steuer zu setzen.

Auch den Vorsitzenden Amtsrichter Armin Blattner ließ der Fall nicht unberührt: „Hier geht es nicht um einen Joint oder Ladendiebstahl, sondern um einen toten Menschen“, betonte er nach der Urteilsverkündung. Weil dieser Unfall nicht durch einen Zufall, sondern durch eine bewusste Entscheidung herbeigeführt wurde, kann es nur eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung geben“, befand der Amtsrichter.

Mangelnde Reue attestierte ihm der Nebenklägervertreter, der die Eltern des tödlich Verunglückten vertrat. „Es scheint, als wären Sie der Einzige, den das Ganze unbeeindruckt lässt“, konstatierte dieser, der damit nicht nur darauf anspielte, dass der 22-Jährige im Januar mit einem in der Zwischenzeit neu angeschafften Wagen und ohne Führerschein in eine Polizeikontrolle geraten war. Obendrein stritt der Angeklagte bis zuletzt ein Eigenverschulden ab. Stattdessen machte er einen technischen Defekt für den Unfall verantwortlich. „Bei der Fahrt hatten sich plötzlich die Reifen überdreht und mein Lenkrad war blockiert“, sagte der 22-Jährige vor Gericht..

Doch die beiden Mitfahrer berichteten anderes. Demnach soll der Angeklagte viel zu schnell auf der Kreisstraße zwischen Leonberg und Warmbronn gewesen sein und während der Fahrt am Handy herumgespielt haben. Dann, offenbar aus reiner Prahlerei, sei er in Schlangenlinien gefahren. Etwaige Restzweifel räumte der hinzugezogene Sachverständige aus, der mit der Rekonstruktion des Unfalls betraut war.

Bei der Inspektion des Fahrzeugs sei er zwar auf abgenutzte Reifen sowie unterschiedliche Reifengrößen gestoßen. „Technisch gesehen ist die Schilderung des Angeklagten aber nicht nachvollziehbar, zumal es bei einem Auto mit dieser Motorisierung nicht zu durchdrehenden Reifen und einer Lenkradblockade kommen kann“, konstatierte er. Dass es sich bei der Aussage des 22-Jährigen um eine Schutzbehauptung handelte, dafür sprach nicht zuletzt die polizeiliche Vernehmung an der Unfallstelle. Wie der geladene Beamte berichtete, habe der Leonberger damals behauptet, dass er einem entgegenkommenden Fahrzeug ausweichen musste.

Besonders tragisch: Eigentlich wollten die drei Leonberger ursprünglich mit dem Bus nach Warmbronn fahren, bevor der 22-Jährige übers Handy vorschlug, sie mitzunehmen. Die hinteren Insassen leiden nach eigener Aussage bis heute an den Folgen des Unglücks. „Mir fällt es noch immer schwer, in ein Auto einzusteigen“, berichtete der 18-Jährige. Der ältere Bruder des Getöteten erklärte, er habe wegen psychischen Problemen seine Ausbildung abgebrochen. Unter Tränen berichtete der 23-Jährige von einer „zerstörten Familie“.