Rund um den Stuttgarter Hauptbahnhof wird kräftig gebaut – wer die Mehrkosten dafür übernimmt, entscheiden aber die Juristen Foto: dpa

Die Bahn hat die Projektpartner bei Stuttgart 21 verklagt, weil sie deren Beteiligung an Mehrkosten von bisher zwei Milliarden Euro will. Fachjuristen sehen gute Chancen für einen Erfolg.

Stuttgart - Kurz vor Weihnachten hat die Deutsche Bahn Klage am Stuttgarter Verwaltungsgericht eingereicht. Sie will damit erreichen, dass die Projektpartner Land, Stadt, Flughafen und Region sich über die bisher vereinbarten Beträge hinaus an den Kosten für Stuttgart 21 beteiligen. Es geht um zwei Milliarden Euro, die im Finanzierungsvertrag nicht enthalten sind. Die Projektpartner lehnen eine Beteiligung kategorisch ab und sehen sich dabei im Recht.

Wenn man unabhängigen Fachleuten glaubt, könnte sich diese Haltung als falsch erweisen. Für den auf Baurecht spezialisierten Mainzer Rechtsprofessor Axel Wirth ist die Lage eindeutig: „Alles spricht dafür, dass alle Parteien Mehrkosten übernehmen müssen“, sagte er unserer Zeitung. Im Finanzierungsvertrag finde sich kein Hinweis darauf, dass die Bahn allein einstehen müsse. Er empfiehlt Stadt und Land, Rücklagen zu bilden: „Da könnten immense Kosten auf die Projektpartner zukommen. Es wäre fast schon fahrlässig, sich darauf nicht vorzubereiten.“ Das sieht auch Oliver Hutmacher von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht so: „Für mich bleibt da nur die Frage nach der Höhe der Beteiligung.“ Die Juristen glauben deshalb, dass es gar nicht zum Prozess kommen könnte, sondern zu einer außergerichtlichen Einigung.

Sollten doch die Gerichte entscheiden, könnten laut internen Berechnungen der Bahn pro Instanz zwei Millionen Euro Gerichts- und Anwaltskosten auf die Beteiligten zukommen. Sollten die Richter zum Schluss kommen, die Projektpartner müssten dieselben Anteile übernehmen wie im bereits ausgeschöpften ersten Risikotopf, könnte das für die Stadt Mehrkosten in Höhe von rund 360 Millionen Euro bedeuten, für das Land gar von 774 Millionen Euro.