In diesem Hotel in Frankfurt kam eine 41-jährige Frau bei einer Teufelsaustreibung ums Leben. Foto: dpa

Bei einer Teufelsaustreibung in einem Hotel in Frankfurt kam eine 41-Jährige ums Leben. Jetzt wurde die Hauptangeklagte im Exorzismus-Prozess zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Frankfurt/Main - Wegen einer angeblichen Teufelsaustreibung mit tödlichem Ausgang an einer 41-jährigen Südkoreanerin hat das Landgericht Frankfurt am Main die Hauptangeklagte zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Der 16-jähriger Sohn des Opfers und vier weitere Angehörige kamen mit Bewährungsstrafen davon. Den qualvoll langsamen Tod der Frau in einem Frankfurter Hotel wertete das Gericht laut dem am Montag verkündeten Urteil als Körperverletzung mit Todesfolge. Die Tat ereignete sich am 5. Dezember 2015 im Zimmer 433 eines großen Frankfurter Hotels: Als die 41-Jährige mitten in der Nacht begann, Selbstgespräche zu führen und um sich zu schlagen, entschieden sich ihre fünf Angehörigen zu einer Teufelsaustreibung. Dabei sollen sie die Frau auf den Boden gedrückt, sie geschlagen und getreten und ihr ein Handtuch sowie einen mit Stoff bezogenen Kleiderbügel in den Mund geschoben haben - woran die Frau erstickte.

Das Opfer hat ein schmerzvolles Martyrium erlitten

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte das Opfer zuvor eine zweistündiges, schmerzvolles Martyrium erlitten. Angeklagt waren neben dem 16-jährigen Sohn der Frau noch dessen ebenfalls 16 Jahre alter Cousin sowie die 44-jährige Cousine der getöteten Frau, deren 22 Jahre alter Sohn und ihre 19-jährige Tochter. Die 44-Jährige war dem Urteil zufolge Haupttäterin. Sie hatte sich der Anklage zufolge „angemaßt, über Leben und Tod zu entscheiden, sie sei die treibende Kraft bei der Teufelsaustreibung gewesen und habe dem Opfer zuletzt auch das Tuch und den Kleiderbügel in den Mund gesteckt.