Eine Autofahrt mit Folgen: Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann muss sich wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung verantworten. Er soll 240 000 Euro zahlen.

Starnberg - Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann (45) hat Ärger mit der Justiz. Wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung bekam er einen Strafbefehl und soll 240 000 Euro zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein. Am 16. September ist daher eine Verhandlung vor dem Amtsgericht im bayerischen Starnberg angesetzt.

Entsprechende Medienberichte bestätigte am Freitag eine Justizsprecherin. Lehmann muss persönlich vor Gericht erscheinen. In der „Bild“-Zeitung bestritt Lehmann die Vorwürfe und betonte: „Ich habe noch nie jemanden bedroht oder gewürgt.“

Es geht um eine Autofahrt des WM-Dritten und Vize-Europameisters im vergangenen Herbst. Nach Angaben von Florian Gliwitzky von der Münchner Staatsanwaltschaft soll sich Lehmann auf der Autobahn kurz vor Starnberg über die Fahrweise seines Vordermannes geärgert haben.

Der Keeper soll das Auto überholt und ausgebremst haben. Laut Strafbefehl stieg Lehmann aus und fasste dem anderen an den Schal. Dies wertete die Anklagebehörde als versuchte Körperverletzung und brummte dem 45-Jährigen 60 Tagessätze zu je 4000 Euro auf.