Ein Jahr lang war der Verhaftete Kurdirektor in Bad Wurzach. Foto: Kurhotel

Betrug und Titelmissbrauch lauten die Vorwürfe: Der frühere Kurgeschäftsführer von Bad Wurzach war deshalb nach seiner Entlassung abgetaucht – und sitzt nun in U-Haft.

Bad Wurzach - Die Flucht hat gut drei Monate gedauert. Am 9. Dezember aber ist Michael N., der frühere Kurgeschäftsführer der Stadt Bad Wurzach (Kreis Ravensburg), von der Polizei in Overath (Nordrhein-Westfalen) gefasst worden. Seither sitzt 59-Jährige in Ravensburg in Untersuchungshaft. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts des Betrugs und Titelmissbrauchs ermittelt. Was den Betrugsvorwurf anbelange, liege „möglicherweise ein besonders schwerer Fall vor“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ravensburg.

N. hatte nach einem kommunalen Auswahlverfahren unter mehreren Bewerbern zum 1. September 2015 seinen Posten als Kurgeschäftsführer in Bad Wurzach angetreten. Ende August 2016 setzte der Gemeinderat N. per Beschluss wieder ab. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Chefarzt des örtlichen Moorsanatoriums zusammen mit Kollegen bereits eine Betrugsanzeige bei der Ravensburger Staatsanwaltschaft gestellt. Die Ärzte hatten schnell die Kompetenz des aus dem Rheinland stammenden Geschäftsführers angezweifelt und an Universitäten recherchiert, an denen N. gemäß seinen eigenen Bewerbungsunterlagen Abschlüsse gemacht haben will. So kam heraus, dass es die von N. behauptete Promotion im Fach Wirtschaft an der Universität im französischen Montpellier nicht gibt. Eine von N. vorgelegte Promotionsurkunde ist mit größer Wahrscheinlichkeit gefälscht. Auch Studienabschlüsse in Psychologie in Bonn und in Betriebswirtschaft in Köln waren mutmaßlich erlogen. Kurz nach seiner Entlassung setzte sich N. ab.

Der Vermieter einer Ferienwohnung in Overath war es laut der Staatsanwaltschaft Ravensburg, der den Ermittlern Ende vergangenen Jahres den entscheidenden Tipp gab. Die dauerhafte Unterbringung in Untersuchungshaft sei wegen offensichtlicher Fluchtgefahr angeordnet worden, heißt es. Seine offizielle Meldeadresse habe der Verdächtige nie benutzt. Der Strafrahmen für Titelmissbrauch reicht bis zu maximal einem Jahr Haft. Für Betrug kann ein Gericht in besonders schwerem Fall bis zu fünf Jahre Gefängnis verhängen.