Die von 1934 stammende Glocke trägt ein Hakenkreuz und die Aufschrift „Alles fuer’s Vaterland Adolf Hitler“. Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal wird keine Ermittlungen gegen den ehemaligen Bürgermeister von Herxheim einleiten, der von einem Bürger unter anderem wegen Volksverhetzung angezeigt worden war.

Frankenthal - Umstrittene Äußerungen über die sogenannte Hitler-Glocke von Herxheim am Berg und über den Nationalsozialismus haben für den ehemaligen Bürgermeister des pfälzischen Ortes kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal wird keine Ermittlungen gegen den Mann einleiten, der von einem Bürger unter anderem wegen Volksverhetzung angezeigt worden war. Auch gegen den Pfarrer des Ortes und einen anderen Bürger werde wegen ihrer Äußerungen nicht ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Gegen keinen bestehe der Anfangsverdacht einer Straftat.

Die von 1934 stammende Glocke trägt ein Hakenkreuz und die Aufschrift „Alles fuer’s Vaterland Adolf Hitler“. Sie gehört der Gemeinde, hängt aber im geschlossenen Kirchturm des Ortes, wo sie bis vor Kurzem alle Viertelstunde schlug und zum Gottesdienst einlud. Seitdem eine pensionierte Lehrerin in einem Zeitungsartikel kritisierte, dass die Glocke ohne jeden äußeren Hinweis auf ihre Geschichte weiter genutzt wird, ist der Umgang mit dem 240 Kilo schweren Klangkörper Gesprächsthema. Seit Kurzem ist er abgestellt.

Ein Bürger hatte Anzeige erstattet

Der einstige Bürgermeister des Ortes hatte gesagt, man sei stolz, eine Glocke mit der Inschrift zu haben, es gebe bundesweit nur drei Exemplare. Außerdem kritisierte er, dass mit Hitler „immer gleich die Judenverfolgung und die Kriegszeiten“ verbunden würden. Man solle auch die Dinge nennen, „die er in die Wege geleitet hat“ und die man heute noch benutze.

Ein Bürger hatte ihn daraufhin unter anderem wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt. Als der Gemeinderat den Rücktritt des Kommunalpolitikers forderte, kam er dem nach und verließ auch die Freien Wähler.

Die Anzeige war auch auf den Pfarrer ausgeweitet worden, der auf den Vorhalt, der Glockenklang wirke auf manche Menschen möglicherweise wie die Stimme Hitlers, in dem Beitrag sagte, „was rüberkommt, ist ein zweigestrichenes C“. Der Bürger war mit der Aussage zu Wort gekommen, „es war nicht alles schlecht, was Adolf Hitler gemacht hat“.

Die Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen nicht erfüllt. Auch liege keine Volksverhetzung vor, weil keiner der drei NS-Verbrechen gebilligt habe.