Die Verbindung von Homosexuellen wollen nicht alle absegnen. Foto: Lichtgut/Verena Ecker

Erst gab es hitzige Diskussionen, jetzt berät das Kirchenparlament, ob Homosexuelle im Gottesdienst gesegnet werden dürfen. Die württembergische Landeskirche gehört zu den wenigen, die das verweigert.

Stuttgart - Öffnet sich die evangelische Landeskirche in Württemberg für Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare? Nach hitzig geführten Diskussionen wird das Kirchenparlament am Dienstag und Mittwoch über zwei Entwürfe beraten, die den Umgang in Gottesdiensten regeln sollen. Es sei an der Zeit, eine Entscheidung zu fällen, bekräftigte die Präsidentin der Landessynode, Inge Schneider, am Donnerstag in Stuttgart. Ein Entwurf, eingebracht vom Gesprächskreis „Offene Kirche“, sieht die vollständige Gleichbehandlung von heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren vor.

Der Entwurf des Oberkirchenrats dagegen überlässt die Entscheidung über Segnung und Trauung gleichgeschlechtlicher Paare den einzelnen Kirchengemeinden. Damit wäre die Regelung für keine Gemeinde verpflichtend. Zur Annahme ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, 66 der 98 Mitglieder der Synode müssten einem der beiden Kirchengesetze zustimmen. Die Abstimmung ist geheim.

Manche Gemeinden nehmen trotzdem Segnung vor

Die württembergische Landeskirche gehört zu den wenigen, die gleichgeschlechtlichen Paaren offiziell den gottesdienstlichen Segen verweigern – im Gegensatz zur badischen Landeskirche. Schon jetzt gibt es aber Gemeinden, die trotzdem eine Segnung vornehmen.