Der französischen Populistin Marine Le Pen wird ab März nur die Hälfte ihrer Abgeordnetendiäten und Pauschalen ausgezahlt. Das gab das EU-Parlament am Mittwoch bekannt. Foto: Getty Images

Das EU-Parlament hat den Vorwurf der Veruntreuung gegen französische Präsidentschaftskandidatin erhoben. Le Pen hatte zu Unrecht erhaltene Gelder nicht zurückgezahlt.

Brüssel - Wegen der unrechtmäßigen Beschäftigung von zwei Assistenten kürzt das Europaparlament die Bezüge der französischen Rechtsextremistin Marine Le Pen. Weil die Kandidatin für die Präsidentschaftswahl in Frankreich zu Unrecht erhaltene Gelder nicht zurückgezahlt hat, werden ihr ab März nur die Hälfte ihrer Abgeordnetendiäten und Pauschalen ausgezahlt, wie das Europaparlament am Mittwoch bekanntgab. Auch dutzende anderer Europaparlamentarier halten sich bei ihren Ausgaben nicht an die Regeln. Die Rückzahlungsforderung des Parlaments gegen Le Pen beläuft sich auf 298.400 Euro, die seit 2010 an eine Assistentin und Freundin Le Pens ausgezahlt wurden.

Rückzahlungsforderung von 300 000 Euro

Diese arbeitete nach Erkenntnissen der EU-Antibetrugsbehörde Olaf in Wirklichkeit vorwiegend für die rechtsextreme Partei Front National. Le Pen tritt im Frühjahr bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich als Kandidatin an und hat gute Aussichten, in die Stichwahl zu kommen. Das Europaparlament hatte Le Pen aufgefordert, die Summe bis zum 31. Januar zurückzuerstatten, was die Präsidentschaftskandidatin aber ablehnt. Ab März werden Le Pen daher die Abgeordnetendiät und die Tagespauschalen um die Hälfte gekürzt, ihre monatliche Kostenpauschale wird ganz gestrichen, wie eine Sprecherin des Parlaments sagte. Die Maßnahme gilt bis zum Ende der Legislaturperiode Mitte 2019. Sie persönlich habe dieses Geld nicht erhalten, sagte Le Pen . „Ich heiße nicht François Fillon“, fügte sie in Anspielung auf den konservativen französischen Präsidentschaftskandidaten hinzu. Fillon wird vorgeworfen, seiner Frau Penelope jahrelang ein hohes Gehalt für eine Scheinbeschäftigung als parlamentarische Mitarbeiterin gezahlt zu haben. Der Fraktionschef der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament, Manfred Weber (CSU), hielt Le Pen vor, sie glaube, „über den Regeln“ zu stehen. Die Vorschriften seien aber für jeden Abgeordneten gleich, erklärte er.

Möglicher Missbrauch von Aufwandsentschädigungen

Die Veruntreuungs-Vorwürfe gegen Marine Le Pen beschäftigen das Europaparlament schon seit zwei Jahren. Im März 2015 hatte der damalige Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) die Antibetrugsbehörde eingeschaltet. Auch die Pariser Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Umstritten sind in diesem Zusammenhang auch Zahlungen in Höhe von 41.500 Euro an einen weiteren Assistenten, der Marine Le Pen tatsächlich als Leibwächter dient. Das Verfahren zur Rückforderung dieser Summe sei noch im Gange, sagte die Parlamentssprecherin. Die 751 Europaabgeordneten erhalten eine Diät von monatlich rund 6600 Euro netto. Außerdem bekommen sie für jeden Arbeitstag in Straßburg oder Brüssel eine Tagespauschale von 306 Euro sowie eine allgemeine Kostenpauschale - etwa für Bürokosten - in Höhe von rund 4342 Euro pro Monat. Viele Abgeordnete - nicht nur Le Pen - halten sich bei der Abrechnung ihrer Kosten und der Bezahlung von Mitarbeitern aber nicht an die Vorschriften. 2015 wurde in 376 Fällen ein möglicher Missbrauch von Aufwandsentschädigungen geprüft, davon allein in 258 Fällen wegen einer Reisekosten-Abrechnung, wie der Haushaltskontrollausschuss am Mittwoch mitteilte.

In 96 Fällen Geld zurückgefordert

Bei 93 Reisekosten-Fällen erstattete das Parlament den Betrag nur teilweise oder gar nicht, ein Fall wurde an die EU-Betrugsermittlungsbehörde Olaf weitergegeben. Auffälligkeiten stellte der Kontrollausschuss auch bei den Ausgaben für parlamentarische Mitarbeiter fest. 109 Mal wurden Nachprüfungen vorgenommen, in 96 dieser Fälle wurden die Gelder teilweise oder ganz zurückgefordert, in zwei weiteren hielt das Parlament die Auszahlung komplett zurück, ein Fall ging an die Ermittlungsbehörde.