Der Lärmaktionsplan hat keine bindende Wirkung. Foto: Pascal Thiel

Der Gemeinderat schlägt rund 20 Maßnahmen vor, um den Lärm im Stadtgebiet zu reduzieren.

Esslingen - Der Katalog ist eindrucksvoll. Wenn die Stadt alle Maßnahmen umsetzt, die der Gemeinderat am Montag als Lärmaktionsplan verabschiedet hat, dann wird sich der Verkehr – ganz unabhängig von den Verkehrsbehinderungen durch die Brückensanierungen – auf vielen Hauptverkehrsachsen der Stadt Esslingen deutlich verlangsamen.

Denn ein zentrales Mittel, um die Anwohner vor zu großen Belästigungen durch Verkehrsteilnehmer zu schützen, ist es, die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde zu verringern. Auf weiten Teilen des Altstadtrings soll deshalb ebenso Tempo 30 eingeführt werden wie auf der Mettinger Straße zwischen der Volkshochschule und der Berliner Straße. Das sind lediglich zwei von insgesamt zwölf geplanten Temporeduzierungen im gesamten Stadtgebiet.

Auch LKW-Durchfahrverbote sind geplant

Hinzu kommen vier Durchfahrverbote für Lastwagenfahrer auf der Schorndorfer-, der Hirschland- und der Stuttgarter Straße sowie auf der Kreisstraße bei Sirnau. Auch sollen die Hauptverbindungen zwischen Oberesslingen und Esslingen, die Plochinger Straße zwischen der Ulmer- und der Neckarstraße und die Ulmer Straße zwischen der Plochinger und der Maille-Straße mit dezibelfressendem Flüsterasphalt ausgestattet werden.

Allerdings, auch das ist eine Erkenntnis der Gemeinderatssitzung am Montag: Ob und – wenn ja – wann die nun beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden, ist vollkommen offen. Zwar ist Esslingen gesetzlich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dieser hat aber keine unmittelbare Rechtswirkung. Das heißt, dass die Bürger keine Möglichkeit haben, die Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen einzuklagen.

Abwägung zwischen Lärm und Wirtschaftsstandort

Auch für die Stadtverwaltung Esslingen gibt der Aktionsplan nur einen Rahmen vor. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans etwa müssen die Aussagen zum Lärm bei der Abwägung verschiedener Aspekte zwar berücksichtigt werden. Wenn die Verwaltung aber zu dem Ergebnis kommt, dass der Umweltschutz oder wirtschaftliche Interessen höhere Bedeutung haben als der Lärmschutz, kann sie auf die Umsetzung der im Plan vorgeschlagenen Maßnahmen verzichten.

Einigkeit herrschte deshalb im Gemeinderat darüber, dass der Lärmaktionsplan nicht mit einem Beschluss zur Umsetzung aller genannten Maßnahmen gleichzusetzen ist. In vielen Bereichen, so hatten bereits die Freien Wähler im Vorfeld der Entscheidung deutlich gemacht, gebe es Zielkonflikte. Zudem müsse die Stadtkasse im Auge behalten werden. Der Vorstoß der Freien Wähler, den sie in einem Antrag formuliert hatten, entsprach allerdings schon weitgehend der ursprünglichen Sitzungsvorlage der Verwaltung.