Immer noch im Visier der Steuerfahnder: UBS. Foto: KEYSTONE

Seit 2012 haben sich die Aussichten für Steuersünder verschlechtert. Das Schweizer Steuergeheimnis ist Geschichte, und 2017 kommt international der Datenaustausch.

Berlin - Im November 2012 schreckte eine Nachricht so manchen Anleger auf: Die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen Mitarbeiter der Schweizer Großbank UBS. Mitarbeiter am Sitz der Bank im Frankfurter Bankenviertel, so hieß es, stünden im Verdacht, Vermögenden aus dem ganzen Bundesgebiet durch eine bis dahin nicht bekannte Masche geholfen zu haben, Geld am deutschen Fiskus vorbei in die Schweiz geschafft zu haben.

Das ist nun mehr als drei Jahre her. Was ist aus dem Verfahren geworden? Klar ist, die Ermittlungen dauern an. Immer noch. Das zeigt, wie aufwendig es ist, Steuerhinterziehung zu beweisen und die Hintermänner und -frauen in der Bank zu entlarven.

Ermittler hatten damals einen Hinweis bekommen, dass bei Geldtransfers in die Schweiz einschlägige Vorschriften bei Auslandsüberweisungen umgangen wurden. Anstatt den offiziellen Weg zu gehen, der von den Behörden nachvollziehbar gewesen wäre, wanderte das Geld offenbar über ein internes Verrechnungskonto der deutschen UBS-Niederlassung in die Schweiz.

Taten wurden zwischen 2005 und 2012 verübt

Die Bilanz der Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt sieht so aus: Gegen sieben Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter der UBS-Deutschland und der UBS-Schweiz wird ermittelt wegen der Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die Taten sollen zwischen 2005 und Frühjahr 2012 begangen worden sein.

Dazu kommen die Ermittlungen gegen die Steuerhinterzieher. Hier sind derzeit 147 Steuerpflichtige im Visier der Staatsanwaltschaft, die das Geld am Fiskus vorbei in die Schweiz geschmuggelt haben sollen. Rund 100 der Anleger sollen sich selbst bei den Behörden angezeigt haben – in der Hoffnung, straffrei davon zu kommen. Die Ermittler haben wiederholt Durchsuchungen vorgenommen und dabei große Mengen von IT-Datensätzen beschlagnahmt, die bis heute noch nicht alle ausgewertet sind. Die vorerst letzte Durchsuchung fand im April bei vier Mitarbeitern der Bank statt, die in Deutschland ihre Privatwohnung hatten und auf Schweizer Gebiet bei der UBS gearbeitet haben. Die Staatsanwaltschaft: „Wann das Ermittlungsverfahren abgeschlossen sein wird, ist noch nicht absehbar.“

Die möglicherweise strafrechtlichen Konsequenzen sind die eine Seite des Falles, die andere Seite sind die steuerpolitischen Entwicklungen, die sich seit Herbst 2012 ergeben haben: Die Veränderungen sind dramatisch. Als der UBS-Fall 2012 publik wurde, stand Deutschland kurz davor, ein Steuerabkommen mit der Schweiz abzuschließen. Wolfgang Schäuble (CDU), der damals schon Finanzminister war, drängte darauf, benötigte aber noch die Zustimmung der Länderkammer. Baden-Württemberg fiel in der Länderkammer eine Schlüsselrolle zu. Der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann wollte mitmachen, sein Vize Nils Schmid sprach sich nach Bekanntwerden des UBS-Falles dann aber massiv dagegen aus. Im Wahlkampf im Südwesten verbucht Schmid es auch als seinen Erfolg, dass das Abkommen scheiterte.

Steuergeheimnis in der Schweiz gelüftet

Rückblickend muss man heute feststellen: Das Scheitern des Steuerabkommens mit der Schweiz war ein erster wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit. Das Abkommen sah neben einer Amnestie für Altfälle vor, den Schweizer Banken die Verantwortung dafür zu geben, die Steuern auf die Erträge abzuschöpfen und an den deutschen Fiskus zu überweisen. Nach dem Fall UBS argumentierten die Kritiker des Abkommens, dass die Schweizer Banken für diese Verantwortung nicht im Ansatz das Vertrauen genössen.

Als das Steuerabkommen beerdigt war, kamen noch Fälle von Steuerhinterziehung im großen Stil ans Licht, wie etwa der von Uli Hoeneß. Klar ist: Mit dem Steuerabkommen wäre Hoeneß wohl nie entlarvt worden.

2014 kamen die Dinge dann auch auf internationalem Parkett in Bewegung. Mehr als 60 Länder, darunter etliche ehemalige Steueroasen, verpflichteten sich bei einer Konferenz in Berlin, ab 2017 untereinander alle steuerlich sensiblen Daten auf automatischem Wege auszutauschen. Die Schweiz will dabei ebenso mitmachen wie Liechtenstein. Damit ist künftig der Steuerhinterziehung auf Kapitalerträge ein höchst wirksamer Riegel vorgeschoben. Für Deutschland wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die maßgeblichen Daten bei den hiesigen Geldinstituten erheben und zentral an die zuständigen Behörden der anderen Staaten senden.