Im Visier der Anstifter-Initiative Sant’Anna: Ex-Oberstaatsanwalt Häußler. Foto: dpa

Die Ermittlungen gegen den mittlerweile 94-jährigen, früheren Untersturmführer der Waffen-SS, Gerhard Sommer, sind endgültig eingestellt worden. Damit gibt es in Deutschland keine juristische Aufarbeitung des Massakers von Sant’Anna aus dem Jahr 1944. Die Anstifter-Initiative Sant’Anna nimmt nun vor allem den ehemaligen Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler aufs Korn.

Stuttgart - Eine strafrechtliche Aufarbeitung des Massakers von Sant’Anna di Stazzema aus dem Jahr 1944 vor einem deutschen Gericht wird es nicht geben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte bereits im Mai 2015 die Ermittlungen gegen den früheren Untersturmführer der Waffen-SS Gerhard Sommer eingestellt. In den Folgemonaten zog ein Zeuge seine zunächst vorgesehene Aussagebereitschaft zurück. Außerdem lag ein Gutachten vor, in dem der beschuldigte 94-Jährige wegen Demenz als dauerhaft verhandlungsunfähig beurteilt wurde. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die mit der Aufarbeitung der Ermordung von 560 Menschen, vor allem Frauen und Kinder, am 12. April 1944 in der Toskana befasst war, hatte die Ermittlungen bereits am 1. Oktober 2012 eingestellt. Darauf hatte sich Ende 2012 die Stuttgarter Anstifter-Initiative Sant’Anna gegründet. Im August 2014 verwies das Oberlandesgericht Karlsruhe den Fall an die Staatsanwaltschaft Hamburg.

Zur aktuellen Entwicklung erklärt die Initiative mit Blick auf den früheren Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler: „Häußler siegt – Justitia hat verloren“. Die Einschätzung der Anstifter-Initiative: „Das jahrelange Verschleppen der Ermittlungen und der mangelnde Strafverfolgungswille der Stuttgarter Staatsanwälte sind ursächlich für das Scheitern der Bemühungen um eine strafrechtliche Aufarbeitung des Massakers von 1944.“