Wasserhahn: Auf Trinkwasser wird der Wasserpfennig fällig Foto: 25087651

Die Landesregierung will den Wasserpfennig erhöhen. Allerdings zahlen Unternehmen sehr viel weniger als Haushalte – und sogar nicht alle Haushalte zahlen gleich viel.

Stuttgart - Was ist der Wasserpfennig überhaupt?
Der Wasserpfennig, der eigentlich Wasserentnahmeentgelt heißt, ist ein Bestandteil des Trinkwasserpreises. Er wurde 1988 eingeführt. Ursprünglich war er als Ausgleich für Bauern gedacht, die durch geringen Düngereinsatz Mindererträge hinnehmen mussten. Jetzt plant die Landesregierung, den Wasserpfennig zu erhöhen.
Wer bezahlt den Wasserpfennig?
Verbraucher und Industrie zahlen den Obolus, sind allerdings höchst unterschiedlich belastet. Aktuell zahlen Haushalte im Land pro Kubikmeter Trinkwasser 5,1 Cent. Ab Januar 2015 soll der Wasserpfennig deutlich auf dann 8,1 Cent je Kubikmeter ansteigen. Ab Januar 2019 sollen 10 Cent fällig werden. So steht es in einem am Dienstag veröffentlichten Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/16. Anders sieht es für Wirtschaftsunternehmen aus. Energieversorger, die für ihre Kraftwerke große Mengen Kühlwasser benötigen, bezahlen derzeit einen Cent. Erst 2019 soll dieser Betrag auf 1,5 Cent steigen.
Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?
Nach Daten des Branchenverbands VfEW bewegt sich der Wasserpfennig in Flächenländern zwischen 1,5 Cent je Kubikmeter (Sachsen) und 11 Cent (Schleswig-Holstein). Drei Bundesländer – Bayern, Hessen und Thüringen – haben keinen Wasserpfennig.
Wie viel Geld soll der Pfennig bringen?
Durch die Erhöhung des Wasserpfennigs rechnet die Landesregierung laut Gesetzentwurf ab 2015 mit Mehreinnahmen von 18 Millionen Euro . Ab 2019 – der nochmaligen Erhöhung – sollen weitere 11 Millionen Euro pro Jahr dazukommen. Ein Vier-PersonenHaushalt wird gemäß den Regierungsdaten mit knapp 5 Euro pro Jahr zusätzlich belastet. Ab 2019 steigt die Summe. Die Bodenseewasserversorgung (BWV), einer der größten Wasserhändler des Landes, hat am Dienstag allerdings eine Wasserpreiserhöhung beschlossen, die für die Verbraucher auf jährliche Mehrkosten von 8 Euro hinauslaufen wird. Hauptgrund war die Erhöhung des Wasserpfennigs, aber es gab auch andere Gründe, etwa Sach- und Personalkosten.
Ist der Wasserpfennig gerecht?
Streng genommen ist der Wasserpfennig ziemlich ungerecht. Er wird nämlich nur auf Wasser berechnet, das Quellen in Baden-Württemberg entnommen wurde. Das führt zu einem Problem. Die BWV zapft Wasser nur im Land an. Die vier Millionen Baden-Württemberger, die am BWV-Netz hängen, unterliegen daher der Abgabe voll. Anders bei der Landeswasserversorgung (LWV). Sie ist der zweite große Spieler im Wassermarkt und beliefert 250 Kommunen im Land. Allerdings bezieht sie ihr Wasser nach Angaben eines Sprechers zu 30 Prozent aus Bayern – aus Leipheim an der Donau. Dort gibt es den Wasserpfennig nicht. Wasser der Landeswasserversorgung unterliegt der Abgabe daher nur teilweise. Kurz: Bürger, die mit Bodenseewasser der BWV versorgt werden, bezahlen die Abgabe voll, LWV-Kunden, die das Bayern-Wasser der LWV aus der Donau benutzen, nur teilweise. Der Unterschied macht einen Cent je Kubikmeter Wasser aus. Damit beteiligen sich LWV-Kunden auch in geringerem Ausmaß am Hochwasserschutz im Land – denn dafür sollen die Einnahmen aus dem Wasserpfennig verwendet werden.
Wieso wird der Wasserpfennig für Hochwasserschutz verwendet?
Im Mai und Juni 2013 führte Dauerregen zu verheerendem Hochwasser in mehreren Bundesländern, etwa in Bayern oder in Sachsen-Anhalt. Auch Baden-Württemberg war betroffen, kam aber glimpflicher davon. Eine Studie kam daraufhin zum Schluss, dass in der baden-württembergischen Rheinebene mehr als 200 000 Menschen von einem ähnlich großen Hochwasser hätten betroffen sein können. Die Schäden gingen in solch einem Fall in die Milliarden. In den kommenden 15 Jahren sollen daher rund 1,2 Milliarden Euro in Fluter und Rückhalteräume im Rheinbereich investiert werden.
Wie wird die Erhöhung begründet?
Seit 1988 ist der Wasserpfennig nach Darstellung der Regierung nicht erhöht worden. Dazu kommt: Hochwasserschutz war früher durch den Landeshaushalt abgedeckt. Die Gelder waren damit der politischen Diskussion unterworfen. Durch die Finanzierung über den Wasserpfennig sollen mehr Stabilität und finanzielle Verlässlichkeit für Hochwasserschutzprogramme gewährleistet werden. So zumindest ist die Argumentation im Stuttgarter Umweltministerium. Viele Verbände beharren dagegen auf einer Steuerfinanzierung.