Rund 200 Häuser sind wegen der Erdhebungen beschädigt. Foto: dpa

Womöglich sind die Fehler der Bohrfirma Gungl sogar ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Zumindest verteuert der falsche Beton die Sanierung, meint Marc Schieferecke.

Böblingen - Das Mineral Thaumasit verhinderte bisher die Sanierung der letzten vier schadhaften Bohrlöcher. Dieses Mineral ist schlicht ein Abbauprodukt des Zements, den die Firma Gungl benutzte, um ihre Erdwärmebohrungen zu verfüllen. In den Auflagen für die Arbeiten war vorgeschrieben, dass Zement verwendet werden müsse, den Sulfat nicht auflöst. In den Bohrprotokollen ist angegeben, dass diese Auflage erfüllt wurde.

Das wurde sie nicht. Gleich ob fahrlässig oder absichtlich: Gungl hat zusätzlich zu fachlichen Fehlern gegen Vorschriften verstoßen, die das Risiko von Schäden auf ein geringstmögliches Maß senken sollen. Damit erhöht sich der Schaden durch die Erdhebungen um mindestens 2,5 Millionen Euro. So viel hat die Entwicklung des Verfahrens gekostet, mit dem hoffentlich alsbald und erfolgreich die letzten vier Bohrlöcher saniert und die Erdhebungen endgültig gestoppt werden können.

Mit dieser Erkenntnis gewinnt der Fall Gungl womöglich sogar strafrechtliche Relevanz. In jeden Fall ist sie ein weiteres Argument gegen die Auffassung der Allianz-Versicherung, dass 15 Bohrlöcher als nur ein Schadensfall anzusehen seien. Die letzten vier Bohrungen sind gleichsam doppelt fehlerhaft niedergebracht worden. Zumindest wären die Schäden bei Verwendung tauglichen Materials geringer. Nebenbei besteht an einer Aufklärung öffentliches Interesse, denn die Sanierung zahlt das Land Baden-Württemberg mit Steuergeld.