Die große Koalition kommt mit der Reform der Erbschaftsteuer nicht voran. Foto: dpa

Christian von Stetten, Vorsitzender des Unions-Wirtschaftsflügels, legt ein Modell für eine Flat Tax in der Erbschaftsteuer vor. Er will die festgefahrenen Verhandlungen voranbringen.

Berlin - Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten macht sich für eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer stark. Seit Langem favorisiert er ein Einfachsteuermodell mit einem einheitlichen, niedrigen Steuersatz (Flat Tax). Im Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung stellt er sein Modell vor. „Ziel ist ein einheitlicher Steuersatz für die Vererbung von Privatvermögen und Unternehmensvermögen mit möglichst wenigen Ausnahmen“, lautet der Leitsatz. Stetten sieht trotz der Skepsis im Bundesfinanzministerium, in der Koalition und in den Ländern Chancen, dass er die notwendige Unterstützung findet. „Die Verhandlungen über ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuerrechtsind so festgefahren, dass es an der Zeit ist, über einen völlig neuen Ansatz nachzudenken“, sagt Stetten.

Er wirbt für seinen Vorschlag mit dem Hinweis, bei Umsetzung der aktuellen Koalitionspläne werde das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht viele Härten für Firmennachfolger mit sich bringen. Das Steuerrecht werde zudem so kompliziert, dass Selbstständige und Firmenerben keine Möglichkeit hätten, ohne Berater ihre steuerliche Situation zu überblicken. „Wir sollten den Sonntagsreden von Entbürokratisierung und Vereinfachung des Steuerrechts auch einmal Taten folgen lassen“, sagt der CDU-Abgeordnete. Stetten will sein Modell in den nächsten Wochen der Koalition und den Grünen vorstellen.

Die Eckpunkte passen auf zwei Blatt

Stetten bezeichnet seinen Vorschlag als Einfachsteuermodell. Die Eckpunkte passen auf zwei Blatt Papier. Kern der Idee ist, dass sowohl Privatleute als auch Unternehmen bei der Erbschaftsteuer einen einheitlichen Steuersatz von 12,5 Prozent bezahlen. Damit weitet von Stetten den Kreis der Betroffenen gegenüber den Reformplänen der Koalition aus: Während Bund und Länder die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Betriebsvermögen neu ordnen wollen, beträfe Stettens Modell alle. Für Privatvermögen blieben allerdings die bisherigen Freibeträge unverändert erhalten, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich sind. So erhalten Ehegatten einen Freibetrag von 500 000 Euro, bei Kindern bleiben jeweils 400 000 Euro unangetastet. Vererbtes oder geschenktes Vermögen, das über den Freibeträgen liegt, würde pauschal mit 12,5 Prozent versteuert. Abschaffen will Stetten die unterschiedlichen Steuersätze, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Vermögen richten und zwischen sieben und 50 Prozent liegen. Der CDU-Politiker wirbt für sein Modell mit dem Argument, dass ein niedriger Steuersatz von 12,5 Prozent für jeden tragbar sei. „Bei einem niedrigen Steuersatz würde niemand ins Ausland gehen“, sagt Stetten, der auf Unternehmer verweist, die aus steuerlichen Gründen abgewandert sind. Wichtig für die Länder, denen die Erbschaftsteuer zusteht, ist die Frage, wie hoch das Steueraufkommen ist. Nach ersten Schätzungen liege es Stetten zufolge ungefähr so wie bisher: bei vier Milliarden Euro pro Jahr. Die genauen Berechnungen halte das Bundesfinanzministerium unter Verschluss.

Einwände aus der Wirtschaft

Einwände gegen ein Niedrigsteuermodell kommen auch aus der Wirtschaft. So hat sich Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer gegen eine Flat Tax ausgesprochen, weil sie zulasten der kleinen und mittleren Betriebe gehe. Was passiert mit Firmenerben, die Anteile an großen Familienunternehmen vermacht bekommen? Auch ein niedriger Steuersatz kann bei einem Milliardenvermögen zu gewaltigen Steuerzahlungen führen. Anders als heute würden die bisherigen Verschonungsregeln wegfallen. Stetten ist der Ansicht, dass die von der Koalition geplanten Änderungen des Erbschaftsteuerrechts für einige Unternehmen zu existenzgefährdenden Schwierigkeiten führen werde. Hohe Steuern würden nach dem bisherigen Diskussionsstand für das nicht betriebsnotwendige Vermögen fällig. Demgegenüber habe ein Niedrigsteuermodell für die Unternehmen Vorteile.

Stetten will den Firmenerben einen sehr weitgehenden Stundungsanspruch einräumen: Die Erbschaftsteuer für das begünstigte Unternehmensvermögen soll zehn Jahre zinslos gestundet werden. Vorgesehen ist außerdem, dass bei Ausschüttungen und Entnahmen aus dem Betrieb 80 Prozent des Betrags zur Tilgung der Erbschaftsteuer verwendet werden muss. Nach Ablauf von zehn Jahren wird ein Restbetrag erlassen. Den Einwand, damit werde der Steuergestaltung Tür und Tor geöffnet, weist Stetten zurück. Er will mit seinem Konzept erreichen, dass möglichst viel Kapital im Betrieb bleibt.