Der Bundestag hat der rechtsextremen NPD den Geldhahn aus der staatlichen Parteienfinanzierung zugedreht. Foto: dpa-Zentralbild

Drei Monate vor der Wahl hat der Bundestag der rechtsextremen NPD den Geldhahn aus der staatlichen Parteienfinanzierung zugedreht. Da die NPD nicht verboten ist, hatte sie bisher Anspruch auf Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung.

Berlin - Nach einem gemeinsamen Vorstoß zunächst aller Bundesländer verabschiedete das Parlament in Berlin am Donnerstagnachmittag ein Gesetzespaket, mit dem die Partei NPD den Zugriff auf Steuergeld und damit eine wichtige Einnahmequelle verliert. Für die notwendige Grundgesetzänderung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich. 2016 hatte die seit Jahren klamme NPD etwa 1,14 Millionen Euro an staatlicher Parteienfinanzierung erhalten.

Nach dem Gesetzespaket sollen generell Parteien, die „zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren“, nicht länger Staatshilfen erhalten. Wird der Ausschluss festgestellt, entfällt auch eine steuerliche Begünstigung von Zuwendungen an diese Parteien. Über einen Ausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Vor allem Grüne wandten sich gegen das rigorose Vorgehen gegen die Splitterpartei. Denn sie und andere Kritiker sehen einen unzulässigen Eingriff in die Chancengleichheit.

Politisch spielt NPD kaum eine Rolle

Da die NPD nicht verboten ist, hatte sie bisher Anspruch auf Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Zuvor war zweimal ein NPD-Verbotsverfahren vor dem Verfassungsrecht gescheitert. Der Ausschluss von der Parteienfinanzierung war von den Richtern aber als ein möglicher Weg genannt worden.

Politisch spielt die NPD kaum noch eine Rolle. In keinem Landtag gibt es NPD-Abgeordnete, im Bundestag ohnehin nicht. Der Partei bleiben noch Sitze auf kommunaler Ebene und ein Mandat im EU-Parlament.