Der Dieb mit seiner Beute Foto: dpa

Der Dieb des vergoldeten Bahlsen-Kekses will seine Beute zurück geben. Damit ist der Fall aber noch lange nicht abgeschlossen. Warum, erklärt ein Stuttgarter Strafrechtler.

Hannover - Der vergoldete Bahlsen-Keks könnte bald wieder an der Fassade des Unternehmens glänzen. Sein als Krümelmonster bekannt gewordener Dieb hat angekündigt, das etwa 20 Kilo schwere Wahrzeichen zurückgeben zu wollen. Das aus Schlagzeilen zusammengeschnipselte Schreiben ging am Montag bei der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ ein. Darin heißt es: „Weil der Werni den Keks so lieb hat wie ich und der jetzt immer weint und den Keks ganz dolle vermisst geb ich den zurück!!!“ Mit Werni ist Firmenchef Werner M. Bahlsen gemeint. Wann die Übergabe stattfinden soll, ist nicht bekannt.

Der Keks-Krimi, der weltweit für Schlagzeilen gesorgt und dem Dieb zahlreiche Sympathiebekundungen beschert hat, ist damit allerdings nicht erledigt. Selbst wenn sich der Dieb mit Bahlsen einigen würde, müssten die Behörden weiter wegen Diebstahls und versuchter Erpressung ermitteln, erklärt der Stuttgarter Strafverteidiger Achim Wizemann: „Wenn sich jemand wie Robin Hood verhält, macht er sich strafbar“, sagt er. Allerdings wirke es sich strafmildernd aus, wenn ein Dieb nicht aus Eigeninteresse handelt. Im konkreten Fall könnte er mit einer Geldstrafe davonkommen. Theoretisch sei auch eine Freiheitsstrafe möglich.

Auch PR-Aktion wäre eine Straftat

In einem ersten Brief hatte der Erpresser Bahlsen aufgefordert, Kekse an ein Kinderkrankenhaus und 1000 Euro an ein Tierheim zu spenden. Andernfalls lande das Wahrzeichen im Müll. Das Unternehmen hatte daraufhin angeboten, 52 000 Kekspackungen an 52 soziale Einrichtungen zu spenden, wenn sein Wahrzeichen wieder auftaucht.

Es ist immer noch unklar, ob die Briefe tatsächlich vom Dieb oder von einem Trittbrettfahrer stammten, sagte eine Polizeisprecherin. Dass es sich um eine PR-Aktion des Keksherstellers handeln könnte, hält Wizemann für unwahrscheinlich. „Dann hätte das Unternehmen eine Straftat vorgetäuscht und sich selbst strafbar gemacht“, sagt der Anwalt. So etwas könnte relativ hohe Geldstrafen nach sich ziehen. „Da verstehen die Gerichte keinen Spaß.“