„Wir werden Anfang Juli mit den Bürgern über die Kriterien sprechen, nach denen die Bewerber für das Betreiben der Gas- und Stromnetze ausgewählt werden“, sagte Ordnungsbürgermeister Martin Schairer. Foto: dpa

Diskussion um die rechtlichen Voraussetzungen bei der Konzessionsvergabe für die Netze.

Stuttgart - Die Bürger sollen bei der Vergabe der Konzessionen für die Netze für Gas, Strom und Fernwärme in Stuttgart miteinbezogen werden. „Wir werden Anfang Juli mit den Bürgern über die Kriterien sprechen, nach denen die Bewerber für das Betreiben der Gas- und Stromnetze ausgewählt werden“, sagte Ordnungsbürgermeister Martin Schairer auf einer Informationsveranstaltung im Stuttgarter Rathaus. Etwa 50 Besucher hatten sich im Rathaus eingefunden.

Thema des Abends waren die rechtlichen Voraussetzungen bei der Vergabe der Konzessionen. Dazu legte Sascha Michaels von der Kanzlei Becker, Büttner, Held die rechtliche Auffassung der Stadt Stuttgart dar, wonach eine Ausschreibung vor Vergabe der Konzession zwingend notwendig ist. Hintergrund ist ein Bürgerbegehren der Aktion Stadtwerke, einem Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen und Vereine, die Konzessionen ohne Ausschreibung an die neu gegründeten Stadtwerke der Stadt Stuttgart zu vergeben.

Weitgehende Einigkeit unter Fraktionen im Gemeinderat, dass Begehren unzulässig ist

Das Bürgerbegehren hatte 27.000 Unterschriften gesammelt. Der Gemeinderat hat den Beschluss über die Annahme des Bürgerbegehrens kürzlich verschoben. Es herrscht aber weitgehende Einigkeit unter den Fraktionen im Gemeinderat, dass das Begehren unzulässig ist. Zahlreiche Zuhörer im Publikum wollten dieser Auffassung nicht folgen. „Es gibt namhafte Juristen, die eine andere Rechtsauffassung vertreten,“ sagte ein Mann. „Es wird im Falle einer Vergabe ohne Ausschreibung hundertprozentig zu einer Anfechtung und einer anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung kommen“, sagte Michaels.

Alle Fraktionen im Gemeinderat haben bereits signalisiert, dass sie daran interessiert sind, dass die Versorgungsnetze in Stuttgart wieder durch ein stadteigenes Unternehmen wie die Stadtwerke betrieben werden. „Wir sind sehr engen rechtlichen Vorgaben unterworfen“, sagte Schairer. Die Stadtwerke müssen sich bei einer Ausschreibung gegen andere Bewerber anhand objektiver Bewertungskriterien durchsetzen.

Die Stadt erwägt neben dem reinen Betrieb durch ein stadteigenes oder ein privates Unternehmen auch die Schaffung eines halböffentlichen Kooperationsunternehmens.