Solange die alte Gastherme noch für wohlige Wärme sorgt, denken nur wenige Hausbesitzer über eine Modernisierung nach. Dabei kann moderne Brennwerttechnik einen schnellen und kostengünstigen Effizienzgewinn schaffen. Wir sagen, was es dabei zu beachten gilt.
Berlin/Stuttgart - Er gilt als Glücksbringer und sein Besuch kündigt sich meistens durch einen kleinen Zettel im Briefkasten an: Einmal im Jahr kommt der Schornsteinfeger. Und manchmal kehrt der Mann in Schwarz nicht nur den Kamin, sondern begutachtet auch die Heizungsanlage – „Feuerstättenschau“ heißt das im Amtsdeutsch. „Die Feuerstättenschau erfolgt zweimal innerhalb von sieben Jahren“, erklärt Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Seit Beginn dieses Jahres sind die bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, den Heizkessel dabei auch mit einem Energieeffizienzlabel zu versehen. Aber auch Heizungsbauer, Installateure und Energieberater können dieses verteilen. Einen Aufkleber erhalten alle Kessel, die bis einschließlich 1991 gebaut wurden.
Alles, was schlechter als B ist, gilt als ineffizient und veraltet
Äußerlich ist das Label vergleichbar mit jenen, die sich auf Kühlschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern finden: Über ein Farbsystem werden die Anlagen in verschiedene Effizienzklassen eingruppiert, von A++ bis hin zur schlechtesten Klasse E.
Aufschluss geben die bunten Etiketten nur darüber, wie effizient eine Anlage den verwendeten Brennstoff nutzt. Konventionelle Heizkessel werden dabei in die Klassen E bis B eingestuft, moderne Brennwertgeräte finden sich im grünen Klasse-A-Bereich wieder. Die als besonders zukunftsträchtig geltenden Hybridheizungen, die neben einem fossilen Energieträger auch eine oder mehrere erneuerbare Energien nutzen – beispielsweise in Form einer zusätzlichen Solarthermieanlage auf dem Hausdach – erhalten ein A+ oder A++. Alles, was schlechter als B ist, gilt als ineffizient und veraltet. Zusätzlich zum Label bekommt der Eigentümer eine Broschüre mit Infos zu Beratungsangeboten und staatlichen Förderungen.
Die Etikettierung kostet nichts
Für die Hauseigentümer ist das Labeling durch die Schornsteinfeger kostenlos und in den allermeisten Fällen auch mit keinerlei Verpflichtung verbunden. Lediglich für Öl- und Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind, gilt unter bestimmten Bedingungen eine Austauschpflicht.
Zu viel darf man sich von der Etikettierung nicht erwarten, sagen Experten. So auch Ulrich König, Geschäftsführer des Energieberatungszentrums Stuttgart (EBZ): Denn Informationen über die individuellen Heizkosten oder darüber, ob die Heizung ordnungsgemäß funktioniert und zum Gebäude passt, sind auf ihnen nicht ersichtlich. Dazu bräuchte es eine Energieberatung, wie sie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg oder aber auch das EBZ anbietet.
Grundsätzlich ist die Klassifizierung nur dazu da, Besitzer in die Jahre gekommener Heizungsanlagen dafür zu sensibilisieren, sich mit einer Modernisierung zu beschäftigen. Dabei könnte eine neue Heizung die Heizkosten massiv senken.
Ist eine Heizung älter als 20 Jahre, lohnt es sich, sie auszutauschen
Von den in der aktuellen Schornsteinfegerstatistik erfassten 19,1 Millionen Öl- und Gasheizungen hierzulande sind 2,2 Millionen Anlagen älter als 26 Jahre und sieben Millionen älter als 17 Jahre. „In den meisten Fällen lohnt es sich, Heizungsanlagen, die älter als 20 Jahre sind, komplett auszutauschen“, sagt der Energieberater König. Das gilt auch für jene, die beim Etikett im orangenen oder roten Bereich eingeordnet sind.
Meistens bietet es sich bei einer Modernisierung an, beim bisherigen Energieträger zu bleiben und auf ein modernes und sparsames Brennwertgerät zu setzen. Schließlich sind Anschlüsse und Infrastruktur dann bereits vorhanden. Durch den Einbau eines Gas-Brennwertgeräts lässt sich der Brennstoffverbrauch um bis zu 30 Prozent senken. Das kommt auch Umwelt und Klima zugute.
Für die Kosten gibt es verschiedene Fördermittel
Für die Finanzierung gibt es verschiedene Förderprogramme, etwa als zinsvergünstigten Darlehen und Zuschüssen. Die KfW-Förderbank etwa unterstützt den Einbau eines Gas-Brennwertgeräts beim Kesseltausch mit zehn Prozent der Investitionskosten. Bei einer Investitionssumme von 10 000 Euro entspricht das also einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 1000 Euro. Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein 15-prozentiger Modernisierungszuschuss aus dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ der KfW drin.
Für eine Kombination aus einer Brennwerttherme und einer Solarthermieanlage kann zudem ein KfW-Darlehen zu einem Zinssatz von derzeit 1,05 Prozent beantragt werden. Zusätzlich bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine Extraförderung für Solarthermieanlagen von bis zu 2000 Euro. Wichtig dabei: Die jeweiligen Förderanträge müssen stets vor Beginn der Modernisierung gestellt werden – sonst sind sie ungültig. Über die Fördermittel hinaus lassen sich außerdem bis zu 1200 Euro der Handwerkerkosten bei der Einkommensteuererklärung als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen.
Das raten die Experten Haus- und Wohnungseigentümer
Häuslebesitzer fragen – Experten antworten
Wer Heizkosten sparen will, muss oft erst einmal ordentlich investieren: In ein neues Dach, neue Fenster und eine wärmedämmende Fassade. Doch muss immer gleich alles ausgetauscht oder gedämmt werden, damit sich der Einsatz bezahlt macht? Der Umweltschutztechniker Christian Dunker von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Ulrich Fröhner vom DMB-Mieterverein Stuttgart, sowie Jörg Jessensky, Eva Philipp-Wuttke und Ulrich König vom Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ) beraten Haus- und Wohnungsbesitzer zu diesen Themen.