Mit der richtigen Sanierung kann man viel Geld sparen Foto: dpa

Drei Experten beantworten Fragen, wie man am besten Haus und Wohnung dämmen kann und wo man sich welche Zuschüsse dafür sichern sollte.

Stuttgart - Jede dritte Eigentumswohnung im Südwesten stammt aus der Zeit zwischen 1960 und 1979 – und besitzt damit Potenzial, ihre Energieeffizienz zu steigern. Aber muss komplett saniert werden, um davon zu profitieren? Und welche Fördermittel gibt es? Fragen, die Wolf-Dieter Dötterer und Dieter Bindel, Energieberater des GIH-Landesverbands Baden-Württemberg, sowie Lorenzo Torielli, Förderexperte des Verbands der Privaten Bausparkassen,beantwortet haben:

Wie viel Energie kann ich einsparen, wenn ich mein Haus aus den 1960ern dämme?
Das kommt darauf an, welche Materialien Sie verwenden und welche Art Gebäude es ist – beispielsweise Fachwerkhaus oder Massivhaus. Man rechnet bei einer fachgerecht ausgeführten Fassadendämmung mit Einsparpotentialen von durchschnittlich 20 Prozent.
Ich wollte eigentlich mein Haus dämmen lassen, aber eine Bekannte warnte vor Schimmelbildung. Ist die Warnung berechtigt?
Eine gedämmt Fassade ist niemals verantwortlich für Schimmelbildung. Da spielen andere Faktoren eine Rolle wie falsche oder gar keine Lüftung sowie Wärmebrücken. Die entstehen, wenn die Dämmung nicht fachgerecht ausgeführt worden ist.
Meine Eltern wohnen in einer eigenen Doppelhaushälfte, die in den 90er Jahren saniert worden ist. Jetzt wollen sie noch einmal prüfen lassen, was man noch machen könnte, um einen besseren energetischen Standard hinzubekommen. Was raten Sie mir?
Ihre Eltern sollten eine Vor-Ort-Beratung in Erwägung ziehen. Dann kommt ein geprüfter Gebäudeenergie-Berater ins Haus, der sich alles unter energetischem Gesichtspunkt genau ansieht, Schwachstellen findet und Empfehlungen für geeignete Maßnahmen ausspricht. Außerdem hat er Erfahrung wie man Fördergelder beantragt und welche Mindeststandards dabei zu beachten sind. Sie finden solche Berater unter www.energie-effizienz-experten.de. Dort sind die Experten nach Postleitzahlenbereichen geordnet, gelistet. Für den Raum Stuttgart finden Sie solche Fachleute auch unter www.gih-bw.de.
Ich möchte noch vorm Winter die Etagenheizung meines Sechs-Familienhauses erneuern. Derzeit wird noch mit Öl geheizt, jetzt soll moderne Brennwerttechnik rein. Wie sieht es mit Zuschüssen dafür aus, Darlehen benötige ich eigentlich nicht.
Da Sie von Öl-Heizung auf moderne Brennwerttechnik umstellen, ist die Sache förderfähig. Dafür müssen Sie allerdings einen Energieberater hinzuziehen, der diese Maßnahme plant und bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Es gibt die Zuschuss-Variante des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“. Damit können Ihre förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Wir haben vor, unsere Bestandsimmobilie auf Effizienzhaus-Niveau 55 zu bringen. Muss man da unbedingt ein Lüftungskonzept haben?
Ich rate dazu, weil es eine höhere hygienische Qualität bringt, und weil bei einem Effizienzhaus normalerweise die übliche Fensterlüftung nicht mehr ausreicht, um dem notwendigen Lüftungskonzept gerecht zu werden. Und das muss man immer haben. In Ihrem Fall muss man sich eventuell Gedanken über eine zentrale oder dezentrale Lüftungsanlage machen. Wenn Sie das nicht tun, kann unter bestimmten Voraussetzungen Schimmel ins Haus kommen.
Worauf muss ich achten, wenn ich KfW- oder Landesfördermittel für die Sanierung meines Hauses in Anspruch nehmen möchte?
Um für die geplante Investition Fördermittel vom Bund oder Land in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag über Ihre Hausbank oder Bausparkasse grundsätzlich erfolgen, bevor Sie mit der Sanierungsmaßnahme beginnen. Ein und dieselbe Maßnahme kann zudem nur einmal gefördert werden – entweder von der KfW oder von der L-Bank.
Wir wollen unser Haus für unseren Sohn behindertengerecht umbauen und in dem Zuge gleich energetische Sanierung mitmachen. Wie kann man das sinnvoll finanzieren?
Sowohl für energetische Einzelmaßnahmen als auch für Alters,- beziehungsweise behindertengerechten Umbau gibt es die KfW-Förderprogramme 152 beziehungsweise 159. Beide Programme sind miteinander kombinierbar und stehen als Darlehensvariante uns auch als Zuschuss-Variante zur Verfügung. Näheres finden Sie beispielsweise unter www.kfw.de.
Wir haben ein Einfamilienhaus, welches nach und nach saniert worden und jetzt vermietet ist. Müssen wir nun auch die oberste Geschossdecke dämmen?

Ja. Bei vermieteten Wohngebäuden ist nach den Regeln der Energieeinsparverordnung die oberste Geschossdecke unbedingt zu dämmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Dach begehbar oder nicht begehbar ist.

Meine Mutter hat ein Einfamilienhaus geerbt, das vermietet oder verkauft werden soll. Vorher wartet aber viel Arbeit. Kann ich hierfür meinen Bausparvertrag einsetzen?
Ja, das geht. Aber schauen Sie, ob eventuell Förderdarlehen dafür günstiger sind. Engagieren Sie einen Gebäudeenergie-Berater für eine Vor-Ort-Beratung, damit Sie überhaupt erst einmal einen Kostenrahmen ermitteln können. Für diese Vor-Ort-Beratung kann der Energieberater bei der BAFA Beratungszuschuss beantragen. Dieses Geld wird dann mit Ihren Beratungskosten verrechnet. Sie können damit 800 Euro sparen.
Kommt durch die Energieeinsparverordnung auf mich als Hausbesitzer etwas zu? Ich habe ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten, gebaut im Jahre 1972.
Sollte der Heizkessel kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel und älter als 30 Jahre sein, besteht ab 2015 eine Austauschverpflichtung. Der Schornsteinfeger wird Sie bei der Feuerstättenschau darauf hinweisen.
Gibt es noch eine Förderung für den Einbau einer neuen Heizung? Wir wollen Gasbrennwerttechnik einbauen lassen.
Generell wir der Einbau moderner Heiztechnik gefördert. Aber für Gasbrennwerttechnik allein gibt es keine Förderung mehr. Sie müssten eine thermische Solaranlage dazu nehmen beispielsweise für Brauchwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung, um gefördert zu werden. Diese Förderung erfolgt dann über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA. Die entsprechenden Konditionen finden Sie unter www.bafa.de.
Ist es sinnvoll, bei unserem Einfamilienhaus aus dem Jahr 1978 die Fenster auszutauschen? Wie wird das gefördert?
Wenn Sie Fenster einbauen lassen, macht das schon Sinn. Ihre Maßnahme - Austausch der Fenster - muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen, und Ihr Haus muss vor dem 01.01.2202 gebaut worden sein, um eine Förderung zu erhalten. Sie können beispielsweise das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren/Einzelmaßnahmen“ nutzen. Dabei können Sie zwischen einem zinsgünstigen Kredit bis zu 50.000 Euro oder einem Zuschuss in Höhe von 7,5 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten wählen.
Gibt es eine Förderung durch die KfW bei Dachdämmung und Dämmung der Gebäudehülle? Ich möchte gern den Zuschuss in Anspruch nehmen.
Wenn Sie mit Ihren Sanierungsmaßnahmen ein bestimmtes energetisches Niveau erreichen - mindestens KfW-Effizienzhaus 115 - wird Ihr Vorhaben mit zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst - maximal mit 7.500 Euro. Der verbesserte energetische Zustand muss allerdings durch einen Sachversständigen nachgewiesen werden. Weitere Maßnahmen können die Energieeffizienz deutlich steigern und damit auch den möglichen Zuschuss.
Muss man immer komplett sanieren, damit es sich lohnt?
Nicht immer ist eine Komplettsanierung wirtschaftlich vertretbar. Auch einzelne Maßnahmen zur Energieeinsparung – wie Heizungsaustausch, Dachdämmung oder neue Fenster – können sinnvoll sein.
Stimmt es, dass man immer einen Sachverständigen hinzuziehen muss, wenn man eine Förderung erhalten möchte? Wir wollen unser Haus zum KfW-Effizienzhaus machen.
Ja, wenn Sie die Förderung für ein KfW-Effizienzhaus beantragen, kommen sie nicht umhin einen Sachverständigen einzubeziehen. Das empfiehlt sich eigentlich immer. Denn nur so können Sie Fehler vermeiden. Wenn deshalb Nachbesserungen notwendig werden, wird es richtig teuer.

Weitere Informationen gibt es auf folgenden Internetseiten: www.l-bank.de, www.bafa.de, www.bausparkassen.de, www.kfw.de, www.gih.de.