Die Sargpflicht in Baden-Württemberg ist bald Geschichte. Foto: dpa

Traditionell bestatten Muslime ihre Toten in ein Leinentuch gewickelt. Das widersprach bislang der Sargpflicht in Baden-Württemberg. Ein neues Bestattungsgesetz soll das ändern.

Traditionell bestatten Muslime ihre Toten in ein Leinentuch gewickelt. Das widersprach bislang der Sargpflicht in Baden-Württemberg. Ein neues Bestattungsgesetz soll das ändern.

Stuttgart - Seltene Eintracht im Landtag: Bei der Aufhebung der Sargpflicht für Muslime sind sich alle Fraktionen im Landtag einig. Bei Einbringung des Entwurfs für ein neues Bestattungsgesetz am Mittwoch lobten alle Redner das Papier als Meilenstein für die Integration. Allen gehe es um Toleranz und Wertschätzung, betonte der SPD-Abgeordnete Thomas Reusch-Frey. „Integration darf nicht mit dem Tod enden.“

Muslimen soll ermöglicht werden, die Verstorbenen ihrem Glauben gemäß im Leinentuch zu bestatten. Bislang lassen sich viele dafür nach dem Tod in ihre Heimat bringen. Auch die Mindestwartezeit von 48 Stunden zwischen Tod und Bestattung soll aufgehoben werden. Das auch im jüdischen Glauben wichtige ewige Ruherecht war schon zuvor in Einzelfällen gewährt worden.

Es gehöre zum Prozess des Zusammenwachsens, Rituale anderer Religionen zu achten, sagte Sozialministerin Kartin Altpeter (SPD). Thaddäus Kunzmann (CDU) sieht das Gesetz als Angebot an Muslime, Baden-Württemberg als ihre Heimat zu sehen. Es sei so formuliert, dass religiöse Gefühle von Christen nicht verletzt würden. Bedenken von Bestattern seien auch ausgeräumt worden, sagte Manfred Lucha. Schließlich beträfen die Änderungen nur rund 610.000 Muslime und Juden im Land - bei 10,8 Millionen Einwohnern insgesamt.