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Die Landeskartellbehörde sieht starke Anzeichen für einen missbräuchlich überhöhten Preis. Sie prüft seit August 2012 die Preiserhöhung der Energie Baden-Württemberg (EnBW). Der Konzern hatte den Kubikmeter Trinkwasser damals um 9,3 Prozent oder 20 Cent brutto auf 2,562 Euro erhöht.

Stuttgart - Die Landeskartellbehörde prüft seit August 2012 die Preiserhöhung der Energie Baden-Württemberg (EnBW). Der Konzern hatte den Kubikmeter Trinkwasser damals um 9,3 Prozent oder 20 Cent brutto auf 2,562 Euro erhöht. Um alle seit 2006 erhöhten Aufwendungen abzufangen, wären sogar 26 Cent gerechtfertigt gewesen, argumentierte Gerhard Kleih, Geschäftsführer der EnBW Vertriebs GmbH, gegenüber dem damaligen OB Wolfgang Schuster (CDU). Die Kartellbehörde hat nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten jetzt festgestellt, dass die Erhöhung zurückgenommen werden muss.

Die Behörde würde damit einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der EnBW erkennen. Jeder Stuttgarter Haushalt muss sein Trinkwasser von dem Monopolisten beziehen. Die Kartellwächter fordern die EnBW in ihrer vorläufigen Entscheidung auf, wieder den alten Preis anzusetzen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Ob dann eine Rückzahlung an die Kunden, womöglich auch eine Strafzahlung festgelegt wird, ist damit offen. Die Behörde könnte ihren jetzigen Zwischenstand auch korrigieren und am Ende möglichen neuen Argumenten der EnBW folgen.

Die EnBW bestätigt, dass die Kartellbehörde von ihr die Rücknahme erwartet. Ein entsprechendes Schreiben sei am Mittwoch eingegangen, sagt Romy Hoffmann von der EnBW Regional AG. Man werde die Argumente der Behörde sorgfältig prüfen und innerhalb der dreiwöchigen Frist antworten. Man habe aber „erhebliche Zweifel, dass die Stuttgarter Situation ausreichend berücksichtigt wird“. Man betreibe hier das wegen der Topografie „komplexeste Wasserversorgungssystem in Deutschland“.

„Wir haben uns eine vorläufige Meinung gebildet“

Frank Lorho, der Sprecher der Kartellbehörde, verwies darauf, dass man ein laufendes Verfahren nicht kommentiere. „Wir haben uns eine vorläufige Meinung gebildet. Die Prüfung ist noch nicht vollständig abgeschlossen“, sagte er. Man könne für den Konzern einen deutlich erhöhten Betriebsaufwand nachweisen, sagt Hoffmann. Die EnBW hatte 2012 vorgerechnet, dass sich der Wasserbezugspreis von Zweckverbänden von 2006 bis 2011 um 11,5 Prozent erhöht habe. Die Personalkosten seien um umgerechnet 10,6 Cent pro Kubikmeter gestiegen.

Der wie üblich von der Erhöhung vorab informierte Gemeinderat hielt im Juli 2012 maximal sieben Cent Preiserhöhung beim Trinkwasser für vertretbar. Der Aufschlag der Energie Baden-Württemberg unterliegt nicht der Zustimmungspflicht des Stadtparlaments. Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) hatte nach der Preiserhöhung verfügt, dass die Stadt ihre Zahlungen nur noch unter Vorbehalt leistet.

Ende Februar will Stadtverwaltung in Sachen Netzkauf Gas geben

Die Vorentscheidung der Kartellbehörde zum Trinkwasserpreis rückt den Blick auf die schwelende Auseinandersetzung zwischen Stadt und dem Energiekonzern um den Wert des Trinkwassernetzes. Die Kommune, die das Netz kaufen und von 2014 an betreiben will, und die EnBW liegen hier um mehrere Hundert Millionen Euro auseinander. Die EnBW hatte 2012 die Bewertungsmethodik für ihre Anlagen geändert. Nicht der Ertragswert, also das, was mit dem Netz verdient werden kann, sondern der Sachzeitwert wurde angesetzt. Damit, rechnete OB Schuster vor, könnte sich der Kauf für die Stadt um über 400 Millionen Euro verteuern. Während die EnBW die Änderung verteidigte, suchte Schuster Rat beim Bundeskartellamt.

Ende Februar will die Stadtverwaltung in Sachen Netzkauf Gas geben. Eine mit Billigung des Gemeinderates inzwischen vorbereitete sogenannte Feststellungsklage soll eingereicht werden. Dabei wird es vor Gericht zentral auch um die Bewertungsmethodik der EnBW für alle technischen Anlagen zur Wasserversorgung gehen. Der Entscheidung der Kartellbehörde wird ein unmittelbarer Einfluss auf den Wert der Wasserversorgung zugesprochen.