Hilaria Dette, Regierungsdirektorin beim Rechnungshof Baden-Württemberg. Foto: dpa

Hilaria Dette, Regierungsdirektorin beim Rechnungshof Baden-Württemberg, hat im vergangenen Jahr im Zuge des EnBW-Deals nach Belastungszeugen gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus gesucht. Das sorgt für heftige Diskussionen.

Stuttgart - War es eine Form von Übereifer oder pflichtbewusstes Handeln einer Landesbeamtin? Die Tatsache, dass Hilaria Dette, Regierungsdirektorin beim Rechnungshof Baden-Württemberg, im vergangenen Jahr im Zuge des EnBW-Deals nach Belastungszeugen gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus suchte, hat am Mittwoch hinter den Kulissen für heftige Diskussionen gesorgt. „So etwas geht gar nicht“, hieß es aus Kreisen von Grün-Rot.

Nach Informationen unserer Zeitung hatte Dette im Jahr 2013 über soziale Netzwerke nach Kontakten geforscht, mit denen belegt werden sollte, dass Mappus viel früher als bisher bekannt den Rückkauf der EnBW-Aktien vom französischen Energiekonzern EdF geplant hatte. So hatte sie Kontakt zu einem ehemaligen Mitglied des EnBW-Aufsichtsrates, der sich im Frühjahr 2010 mit Mappus getroffen hatte. Dabei muss es auch um den Einfluss der EdF auf die Strategie der EnBW gegangen sein. Ein Ergebnis des Gesprächs soll gewesen sein, dass Mappus gegenüber dem Ex-Aufsichtsrat angekündigt habe, er wolle den Franzosen den EnBW-Anteil abkaufen. Wäre das die Wahrheit, hätte er sich der uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht. Denn vor dem EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags hatte Mappus betont, das Geschäft erst im Herbst 2010 geplant zu haben.

Warum aber schaltete sich Dette, Jahrgang 1957 und seit 2006 beim Rechnungshof, auf diese Weise in den Fall ein? Immerhin ist sie für den Bericht des Rechnungshofes zum EnBW-Deal verantwortlich. Darin hatten die Finanzkontrolleure Mappus praktisch Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Expertise zum Anlass genommen, das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen Mappus zu eröffnen.

Dette jedenfalls ist sich keiner Schuld bewusst. Sie habe „zu keinem Zeitpunkt aktiv nach Belastungszeugen gegen Herrn Mappus gesucht“, teilte sie am Mittwoch schriftlich mit. Ihr sei „in der privaten Sphäre eine Information zugefallen, die den Gesamtkomplex EnBW“ betroffen habe. „Ich hielt es für meine staatsbürgerliche Pflicht, der Staatsanwaltschaft Stuttgart diese Information zukommen zu lassen.“ Sie habe daher den Stuttgarter Generalstaatsanwalt angerufen, „den ich persönlich kenne“. Der wiederum habe „eine Notiz gefertigt und die Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt“.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die von Dette genannte Person vernommen. Der Mann soll nach Informationen unserer Zeitung dabei abgestritten haben, dass Mappus ihm gegenüber die Kaufabsicht geäußert habe. Dette wird seit längerem als Nachfolgerin von Rechnungshof-Präsident Max Munding gehandelt. Der stellte sich am Mittwoch vor seine leitende Angestellte: „Auf der Basis der Schilderungen von Frau Dette ist ihr Verhalten nachvollziehbar und durch nichts zu kritisieren.“ Dennoch könnte sich Dette der „falschen Verdächtigung“ schuldig gemacht haben. In Paragraf 164 Strafgesetzbuch heißt es: „Wer einen anderen bei einer Behörde oder einen Amtsträger wider besseren Wissens einer rechtswidrigen Tat in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren gegen ihn herbeizuführen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“