Geringe Aussicht auf Schadenersatz
Wenige Wochen zuvor hatte eine Sprecherin der EdF hingegen betont: "Das Unternehmen hat lediglich ein Angebot angenommen, das ihm vom Land unterbreitet wurde." Wieder später hatte es auf Anfrage unserer Zeitung in Paris geheißen, man "hätte niemals ein Angebot mit Auflagen oder Vorbehalten akzeptiert".
Was also stimmt nun? Die EdF jedenfalls sorgte mit ihrer Einschätzung am Donnerstag für heftigen Wirbel. In der baden-württembergischen Politik glühten die Drähte, in der damaligen CDU-Landtagsfraktion herrschte gereizte Stimmung. Abgeordnete berichteten aus einer Sitzung des CDU-Arbeitskreises Wirtschaft, in der die damlige Umweltministerin und enge Mappus-Vertraute Tanja Gönner gereizt auf die neue Debatte reagiert haben soll.
Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid (SPD) hielt Mappus in einer ersten Reaktion einen gezielten Verfassungsbruch vor: "Es zeigt sich immer deutlicher, dass beim EnBW-Deal nicht sauber gespielt wurde. Ob es die Gefahr aus dem Osten war oder dass die EDF den Parlamentsvorbehalt ablehnte: Diese ganze Argumentation scheint jetzt endgültig wie ein Kartenhaus zusammenzubrechen", sagte Schmid unserer Zeitung.
Er erneuerte seine Ankündigung, zu prüfen, ob das Land den damaligen Regierungschef Mappus und seine damaligen Berater der Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz und der Investmentbank Morgan Stanley zur Verantwortung ziehen könne. Schon vor Tagen hatte Schmid gesagt, man werde Schadenersatzzahlungen und die mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht prüfen. Insider halten einen juristischen Erfolg allerdings für aussichtlos.
CDU-Landtagsfraktionschef Peter Hauk verteidigte den Rückkauf der EnBW-Anteile aus energiepolitischer Sicht zwar erneut als sinnvoll. "Gerade jetzt, wo es darum geht, die Energiewende auch tatsächlich auszugestalten, hat das Land und die OEW das wichtigste Instrument selbst in der Hand." Hauk sagte mit Blick auf das Urteil des Staatsgerichtshofs aber auch: "Der Kauf war richtig, der Weg war falsch." Um weitere Zweifel und Spekulationen zur damaligen Vorgehensweise auszuräumen, habe er deshalb "die am Kauf direkt Beteiligten gebeten, zur Klärung eventuell offener Fragen beizutragen. Darin schließe ich die EdF ausdrücklich ein."