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Staatsgerichtshof weist Einsprüche von 17 Bürgern als unzulässig oder offensichtlich unbegründet ab.

Stuttgart - Die Volksabstimmung über einen Ausstieg des Landes aus der Finanzierung des umstrittenen Bahnprojekts „Stuttgart 21“ ist gültig. Der Staatsgerichtshof hat die Einsprüche von 17 Bürgern als unzulässig oder offensichtlich unbegründet abgewiesen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Bei der Volksabstimmung am 27. November 2011 hatte sich die Mehrheit der Teilnehmer gegen einen Ausstieg des Landes aus der Finanzierung des umstrittenen Bahnprojekts „Stuttgart 21“ ausgesprochen.

Mehrere Antragsteller hatten danach unter anderem moniert, das sogenannte „S 21“-Kündigungsgesetz, das zur Abstimmung stand, verstoße gegen die Verfassung. Weiter wurde geltend gemacht, die Befürworter des Projekts hätten die Bevölkerung über Kosten und Leistungsfähigkeit des Bahnhofs belogen und sich damit der Wählertäuschung schuldig gemacht.

Nach Auffassung des Gerichts sind die Einsprüche wegen Verfassungswidrigkeit unbegründet. Das Volksabstimmungsgesetz (VAbstG) sehe eine solche Überprüfung nicht vor. Der Staatsgerichtshof kann eine Volksabstimmung laut Gesetz nur für ungültig erklären, wenn bei deren Vorbereitung oder Durchführung zwingende Vorschriften des VAbstG nicht berücksichtigt wurden oder ein Verstoß gegen bestimmte Paragrafen des Strafgesetzbuches vorliegt.

"Lügnerische Wahlpropaganda" nicht strafbar

Bei Verstößen gegen die Verfassung müssen Baden-Württemberger bislang das Bundesverfassungsgericht anrufen. Ab dem kommenden Jahr sollen sie Verfassungsbeschwerden auch beim Staatsgerichtshof einlegen können.

Die Einsprüche wegen Wählertäuschung sahen die Richter ebenfalls als unbegründet an, da „lügnerische Wahlpropaganda“ nicht als Straftatbestand erfasst sei. Das sogenannte Sachlichkeitsgebot sah der Staatsgerichtshof auch nicht verletzt. Das Eintreten von Mitgliedern der Landesregierung und des Landtags für eine bestimmte Haltung zu dem „S 21“-Gesetzentwurf sei gerechtfertigt gewesen. Die grün-rote Landesregierung hatte zu der Volksabstimmung eine Informationsbroschüre veröffentlicht. Die Grünen lehnten das über vier Milliarden teure Projekt mit einem neuen Tiefbahnhof in Stuttgart ab, die SPD befürwortete es.