Eine Einbrecherbande soll Mitgliedsbeiträge verlangt haben. Foto: dpa

Mitglieder einer georgischen Bande sollen 40 Einbrüche in mehreren Bundesländern begangen haben. Für ihre Tätigkeit in der kriminellen Organisation hätten sie „Mitgliedsbeiträge“ abführen müssen, so die Heidelberger Justiz – in einen „Kriminellenfonds“ zur Unterstützung inhaftierter Bandenmitglieder?

Heidelberg - Mitglieder einer georgischen Bande sollen 40 Einbrüche in mehreren Bundesländern begangen haben. Für ihre Tätigkeit in der kriminellen Organisation hätten sie „Mitgliedsbeiträge“ abführen müssen, sagte Staatsanwalt Christoph Streiß beim Auftakt des Prozesses vor dem Heidelberger Landgericht. Die Gelder seien in einen „Kriminellenfonds“ geflossen, mit dem inhaftierte Bandenmitglieder unterstützt und neue eingeschleust worden seien. Auch die Kosten für die Überführung von Toten ins Heimatland seien aus dem Fonds bezahlt worden. Die Bande, zu der die Angeklagten gehörten, sei „international verzweigt“ und bundesweit tätig, sagte Staatsanwalt Streiß. In dem Prozess, für den 16 Tage anberaumt sind, müssen sich fünf Männer und eine Frau verantworten.

Die Männer sollen vor allem in Nordbaden sowie in Ludwigshafen, Südhessen und Nordrhein-Westfalen eingebrochen sein. Der Wert des Diebesgutes wird auf 415 000 Euro beziffert. Hinzu kommt ein Sachschaden von über 60 000 Euro. Allein die Kleinstadt Neckargemünd wurde 15 mal heimgesucht. In einem Haus in Neckargemünd ließen Einbrecher im Oktober 2014 einen 200 Kilo schweren Tresor mitsamt Schmuck, wertvollen Uhren und Tafelsilber mitgehen. Wert der Beute: Rund 100 000 Euro.

Inhaftierte Mitglieder mit Drogen und Geld versorgt

Die Staatsanwaltschaft hält einen 37-jährigen Angeklagten für den „regionalen Chef“ der Bande in Nordbaden und Ludwigshafen. Er soll die Einbrüche geplant haben und sei für die Logistik sowie den Absatz zuständig gewesen. Auch bei Einbrüchen sei er mit dabei gewesen. Und er habe dafür gesorgt, das inhaftierte Mitglieder mit Drogen und Geld versorgt wurden. Der Angeklagte habe Weisungen von einem übergeordneten „Aufseher“ erhalten und an ihm unterstellte Bandenmitglieder weiter gegeben. Wenn einer nicht spurte, soll er diesen „diszipliniert“ haben.

Zu den Vorwürfen wollte sich am ersten Prozesstag keiner äußern. Das Urteil ist für den 16. Dezember geplant.